Arbeitszimmer (halbes) absetzen ?

Ich weiss das mann eigentlich nur komplett abgeschlossene Räume absetzen kann…
Mein Problem ist aber, das ich den PC privat sowie als Selbständiger nutzen werde…bei XP geht das sehr gut, da ich ja eigene Desktops erstellen kann…

Deswegen steht der Schreibtisch u.s.w. im Wohnzimmer…

Kann ich trotzdem etwas absetzen ? Für das gewerbliche Nutzen der Räumlichkeit ?

Noch was : Wenn es geht, wie wird das denn dann gemacht mit der Miete u.s.w., oder wird das am Ende des Jahres mit angegeben…

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Da sehe ich schwarz…
Hallo!

Ich weiss das mann eigentlich nur komplett abgeschlossene
Räume absetzen kann…

Die darüberhinaus keinem weiteren Zweck dienen! Schlafsofa, Hanteln in der Ecke, private Versicherungsordner im Regal etc. würden, solltest du kontrolliert werden, dazu führen, dass dir die Vergünstigung aberkannt wird, mit allen Konsequenzen.

Mein Problem ist aber, das ich den PC privat sowie als
Selbständiger nutzen werde…bei XP geht das sehr gut, da ich
ja eigene Desktops erstellen kann…

Deswegen steht der Schreibtisch u.s.w. im Wohnzimmer…

Kann ich trotzdem etwas absetzen ? Für das gewerbliche Nutzen
der Räumlichkeit ?

So nicht. Wenn du als Selbständiger keinen anderen Raum für deine Tätigkeit hast als eben den Raum in deiner Wohnung, musst du ihn trotzdem abtrennen und keinem anderen Zweck zuführen als nur der selbständigen Tätigkeit. Wohnzimmer ist schlecht. Sogar Flur ist schlecht, weil das ein Durchgangsraum ist, von dem man nicht nachweisen kann, dass er nur als Büro dient, denn wie kommt man sonst in die Zimmer?

Man muss dem FA immer ein echt abgeteiltes Büro vorweisen können, und von daher sollte man ausrechnen, ob der Umbau oder das Umräumen, was auch immer, die Steuerersparnis überhaupt wert ist.

Gruß, Claudia

keine Angst, nimm einen Zollstock und messe die qm Fläche aus von deiner betriebl. Fläche.

Dann errechnest du wieviel Prozentanteil dies von deiner Wohnungs-Gesamtfläche ist.

Dieser Prozentanteil ist dein betriebl. Anteil bei Strom/Wasser/Heizung/Miete-Kosten.

Dein Finanzamt kann dich nicht zwingen eine größere Wohnung zu mieten, falls Probleme auftauchen sollten mach denen klar das du dir keine größere Wohnung leisten kannst und das aufgrund der geringen Wohnungsgröße keine Räumlichkeiten für ein Arbeitszimmer vorhanden sind.

Hallo,

für die nutzung der räumlichkeiten kannst du nichts absetzen - das problem ist, das das finanzamt in bezug auf das häusliche arbeitszimmer nur einen abgeschlossenen raum, der auch nicht als durchgangszimmer oder flur genutzt werden darf, anerkennt. - bez. der kosten für strom kannst du eine sachgerechte schätzung für die betr. kosten vornehmen… den pc sowie schreibtisch oder schreibtischstuhl kannst du ebenfalls als betriebsausgaben ansetzen - ggfs. schätzung des betrieblichen anteils…

@collins : wenn du dir bei deinen antworten nicht sicher bist, dann würde ich an deiner stelle hier nichts posten, da dadurch u.u. kosten und schwierigkeiten auf die fragesteller zukommen…nichts für ungut

gruß inder

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@collins : wenn du dir bei deinen antworten nicht sicher bist,
dann würde ich an deiner stelle hier nichts posten, da dadurch
u.u. kosten und schwierigkeiten auf die fragesteller
zukommen…nichts für ungut

gruß inder

Ich mache dies aber bereits seit 5 Jahren so und es gab noch nie Probleme damit.
Man muss dem Finanzamt nur klarmachen (falls Rückfragen kommen) das es in der Wohnung wirklich keine anderen Möglichkeit gibt für ein eigenes Zimmer.

Hallo nochmal,

dass das durchgeht liegt wahrscheinlich daran, dass deine gewinnermittlung nicht geprüft wird oder der sachbearbeiter pennt…es ist definitiv, nach derzeitiger rechtslage, nur ein abgeschlossener raum, der als arbeitszimmer genutzt wird, abzugsfähig…hattest du schonmal diesbezüglich rückfragen ?

gruß inder

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