Hallo,
Mir fiel gerade ein, dass ja vielleicht bei der 1% Regelung eine Pauschale von 15 Arbeitstagen pro Monat genommen wird.
Na sowas fällt einem aber nicht einfach so ein ;o)
Da würde sich die Frage nach der Korrektur wohl erledigen, aber es wäre interessant zu wissen ob die Pendlerpauschale in den Werbungskosten troztdem Taggenau gemacht wird…?
Also bei den Werbungskosten für den Weg zu Arbeit geht es schon um die genauen Tage, wobei dies von der Finanzverwaltung nur selten nachgeprüft, sondern ein bestimmter Rahmen einfach geglaubt wird.
Die 1%-Regelung bezieht sich auf die private Nutzung eines Dienstwagens. Für den Weg zur Arbeitsstäte sind zusätzlich 0,03% pro Monat und km zu versteuern. Alternativ sind 0,002% pro Tag und km möglich. Und hieraus resultieren auch die 15 Tage pro Monat, die jedoch tatsächlich 180 pro Jahr sind. Also mehr als 180 Tage im Jahr brauchen nicht versteuert werden.
Erst wenn man als weniger als die 180 Tage im Jahr mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte fährt, würde sich die taggenaue Versteuerung lohnen. Dies müßte natürlich gegenüber dem AG nachgewiesen werden, der das dann dementsprechend abgerechnet wird. Wenn natürlich die 0,002% weniger als die Pendlerpauschale von 0,30€ sind, ist es eher wieder egal und kann zu einer anderen Steuergestaltung motivieren. Aber solch kleine Dienstwagen sind wohl eher selten.
Grüße