Beispiel: Selbständig, Büro zuhause im gemieteten Haus,nicht verheiratet, Lebenspartnerschaft, Mietvertrag läuft auf beide Lebenspartner.
Wie kann das Büro/Arbeitszimmer steuerlich angesetzt werden? Problempunkt bzw. Fragestellung: Da der Mietvertrag auf beide Lebenspartner läuft und das gemietete Objekt gemeinsam genutzt wird, ist dann der Anteil des Arbeitszimmers/Büro voll von den Gesamtkosten (Miete, Nebenkosten etc.) zu ermitteln oder werden die Gesamtkosten nur hälftig (da ja zwei steuerlich getrennt veranlagte Partner und Mietvertrag auf beide Partner) berücksichtigt?
Vielen Dank für Rückinfo.
Gruß
Bernd