Das Finanzamt Düsseldorf- Mettmann überraschte mich beim Steuerbescheid 1999 mit der Mitteilung, dass mein Arbeitszimmer im Dachgeschoss nur mit der Hälfte der Grundfläche anzurechnen ist, da das Dachgeschoss nicht vom Bauordnungsamt abgenommen wurde. Meiner Meinung nach findet in allen Reihenhäusern der Dachausbau meist nach Bauabname in Eigenarbeit statt und eine Bauabnahme wird nicht vorgenommen. Hat das Finanzamt Recht, oder soll ich Widerspruch einlegen ?
Vielen Dank an die Experten
Norbert Mlodzian