Arbeitszimmer im Dachgeschoss

Das Finanzamt Düsseldorf- Mettmann überraschte mich beim Steuerbescheid 1999 mit der Mitteilung, dass mein Arbeitszimmer im Dachgeschoss nur mit der Hälfte der Grundfläche anzurechnen ist, da das Dachgeschoss nicht vom Bauordnungsamt abgenommen wurde. Meiner Meinung nach findet in allen Reihenhäusern der Dachausbau meist nach Bauabname in Eigenarbeit statt und eine Bauabnahme wird nicht vorgenommen. Hat das Finanzamt Recht, oder soll ich Widerspruch einlegen ?

Vielen Dank an die Experten
Norbert Mlodzian

Auch wenn ein Dachgeschoß ausgebaut wird muß das nicht unbedingt heißen das es auch für den dauernden Aufenthalt von Personen geeignet ist. An Wohn- oder Arbeitsräume werden bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z.B. lichte Raumhöhe, Lichteinfall usw. Ich nehme an daß Finanzamt bezieht sich darauf, daß das Dachgeschoß nicht als Wohn- oder Arbeitsraum anerkannt ist.

Soviel wie ich weiss, orientiert sich Steuerrecht nicht am Wohnungsbaurecht! Soll heissen: Vorgaben wie Raumhöhen etc. sind zwar im Wohnungsbau vorgeschrieben, das hat aber nichts mit der steuerlichen Anerkennung zu tun. Wenn man das Dachgeschoss wirklich nutzt, kann einem meines Erachtens die steuerliche Absetzbarkeit nicht versagt werden, weil z.B. irgendwelche baulichen Mindesthöhen nicht eingehalten sind. Fakt ist: Der Raum wird definitiv genutzt und er hat Geld gekostet bzw. hat einen Anteil an den laufenden Kosten! Ausserdem: Arbeitszimmer ist ein NUTZraum und nicht unbedingt ein Wohnraum! Bei Nutzräumen ist soviel wie ich weiss keine baulichen Mindestvoraussetzungen massgebend.

MfG
Werner

Das wollte ich mit meinem Posting aus nicht gesagt haben. Allerdings wäre es ja durchaus möglich daß sich das FA auf sowas bezieht, ob es nun richtig ist oder nicht.