Arbeitszimmer im Einfamilienhaus

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszimmer:
Meine Frau ist selbständig tätig und führt ihre Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer aus (Mietwohnung).
Wir planen nun ein Haus zu bauen und das Arbeitszimmer im Kellergeschoß einzurichten. Somit wollen wir dann auch alle anteiligen Kosten (Abschreibung und Zinskosten der Finanzierung) als Betriebsausgaben abrechnen.
Problem: Das Arbeitszimmer im Kellergeschoß hat nicht die erforderliche Raumhöhe, um als Wohnfläche zu gelten.
Frage: Normalerweise werden die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers als anteilige WOHNfläche von der Gesamt-WOHNfläche berechnet, die Nutzfläche wird nicht beachtet.
Wird der Kostenanteil dieses Arbeitszimmers (das baurechtlich gesehen nur eine NUTZfläche ist) nun von der Gesamt-WOHN-/NUTZfläche des Hauses berechnet?
Wird dieser Raum steuerrechtlich überhaupt anerkannt oder kann es da Ärger geben??

Ich hoffe, jemand kann mir eine Antwort geben… Vielen Dank im Voraus.

Werner Aselmeyer

Ich möchte nicht doppelt posten.

Gruß
WALTER HUETTENHAIN

Hallo Werner,

das Arbeitszimmer steuerrechtlich anzuerkennen, sollte kein Problem sein; Steuerrecht orientiert sich nicht am Wohnrecht.
Man kann also alle Aufwendungen (Zinsen, Nebenkosten, etc)prozentual als Betriebsausgaben abziehen.
Mit der Abschreibung ist das allerdings so eine Sache:

  • wenn man Abschreibungen in Anspruch nimmt, ist das Arbeitszimmer notwendiges Betriebsvermögen (BV), d.h, verkauft man das Haus später einmal oder wird das Gewerbe aufgegeben, ist die Differenz zwischen Buchwert und gemeiner Wert Veräußerungsgewinn und das kann unter Umständen teuer werden, wenn die Immobilienpreise entsprechend gestiegen sind
  • nimmt man Abschreibungen nicht in Anspruch, hat man das Arbeitszimmer nicht als BV aktiviert, kann man zwar keine Abschreibungen geltend machen, man muß aber später auch nicht die Differenz versteuern

da die steuerliche Auswirkung durch Abschreibung meistens gering ist, also nicht aktivieren und keine Abschreibungen

Gruß
Peter

Danke

Volker