Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszimmer:
Meine Frau ist selbständig tätig und führt ihre Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer aus (Mietwohnung).
Wir planen nun ein Haus zu bauen und das Arbeitszimmer im Kellergeschoß einzurichten. Somit wollen wir dann auch alle anteiligen Kosten (Abschreibung und Zinskosten der Finanzierung) als Betriebsausgaben abrechnen.
Problem: Das Arbeitszimmer im Kellergeschoß hat nicht die erforderliche Raumhöhe, um als Wohnfläche zu gelten.
Frage: Normalerweise werden die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers als anteilige WOHNfläche von der Gesamt-WOHNfläche berechnet, die Nutzfläche wird nicht beachtet.
Wird der Kostenanteil dieses Arbeitszimmers (das baurechtlich gesehen nur eine NUTZfläche ist) nun von der Gesamt-WOHN-/NUTZfläche des Hauses berechnet?
Wird dieser Raum steuerrechtlich überhaupt anerkannt oder kann es da Ärger geben??
Ich hoffe, jemand kann mir eine Antwort geben… Vielen Dank im Voraus.
Werner Aselmeyer