Arbeitszimmer im Eltern/Mehrgenerationenhaus

Huhu!

Ich bin mit meiner Steuererklärung fast durch, nun kam mir in den Sinn, mich doch endlich mal genauer mit dem Arbeitszimmer zu befassen. Das habe ich die letzten Jahre immer ausgelassen, dabei bin ich EIGENTLICH prädestiniert für sowas. Und zu diesem „eigentlich“ habe ich anderthalb Fragen.

Vorweg, meine Arbeit findet ausschließlich online statt, ich habe also keine Präsenz-Termine irgendwo, außerdem habe ich ein eingerichtetes Büro nur für den Zweck (das einzige, was evtl stören würde, ist, dass ich aus Platzgründen ein Regal mit 16 Fächern voller Videokasetten in dem Zimmer stehen habe, ansonsten nur Bürostuhl, Schreibtisch, Aktenordner, Bildschirm, Laptop, ein TV-aber nicht der einzige im Haus und sehr alt).

  1. Zuerst die halbe Frage, die zweite Frage ist mir eigentlich wichtiger, aber wenn die erste Frage schon negativ ausfällt, hat sich die zweite Frage ja erledigt :smile:
    Meine Arbeit ist wie gesagt rein online, ich muss zu keinen beruflichen Terminen auswärts, selbst meine Schulungen laufen über Webinars. So bin ich natürlich der perfekte Kandidat für ein Arbeitszimmer - kann aber ja theoretisch von jedem Platz der Welt arbeiten, der Internet hat. Praktisch bin ich oft bei einer Freundin, weil es da besseres Internet gibt und ich ihr mit meiner Anwesenheit eine Hilfe sein kann (vollkommen unentgeldlich). Reicht das schon, um den „qualitativen Schwerpunkt“ zu verschieben, so dass mein Büro nicht mehr absetzbar ist?

  2. Meine eigentliche Frage ist nun (wenn 1. nicht störend ist): Wie sind die Voraussetzungen, um das Zimmer angeben zu können, wenn man im Elternhaus wohnt? Wir haben ein Mehrgenerationenhaus, ich habe meinen eigenen Wohnbereich bestehend aus mehreren Zimmern, aber nicht abgeschlossen vom Wohnbereich meiner Eltern. Der Knackpunkt ist wohl, dass ich keinen Mietvertrag habe und nur 300Euro „Aufwandsentschädigung“ monatlich bezahle. Und angenommen, das ginge - man berechnet dann ja die Grundfläche des Büros anteilig zur Gesamtwohnfläche - dadurch, dass mein Bereich keine eigene Wohnung ist, nehme ich an, dass dann die Gesamtgrundfläche des Hauses zur Berechnung herangezogen wird und nicht nur die Fläche, die ich bewohne?

Ich finde diesen Steuerkrams ja irgendwie ziemlich interessant, sonst würde ich das Zimmer einfach weglassen, das sind vermutlich eh nur Peanuts :smile:
Liebe Grüße
Lockenlicht

Servus,

Baurecht spielt hier keine Rolle, das Thema „Abgeschlossenheit“ gehört ins Bau- und Wohneigentumsrecht. Hier geht es nur darum, ob sich der Wohnbereich, für den Du 300 € im Monat bezahlst, als wirtschaftliche Einheit auf einem Grundriss einzeichnen lässt, und darum, ob sich innerhalb dieses Wohnbereiches ein separates Zimmer befindet, das für nichts außer für die Arbeit genutzt wird. Wenn irgendwelche Räume wie Küche, Bad usw. zusammen mit anderen Bewohnern des Hauses genutzt werden, spielt das keine Rolle für die Abgrenzung des Arbeitszimmers.

Wenn Du insgesamt 300 € * 12 = 3.600 € Aufwand für einen Wohnbereich mit (z.B.) 50 m² hast, und ein Zimmer innerhalb dieses Bereichs von z.B. 10 m² für die Arbeit und für nichts anderes als die Arbeit genutzt wird, gibt es jährliche Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer von 10/50*3.600 = 720 €. Mit ein wenig Glück beträgt dann die Summe aller übrigen Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit mehr als 280 €, so dass sich ein bisserl was davon sogar auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt.

Schöne Grüße

MM