Ich hätte da mal eine Frage. Wenn ich ein Arbeitszimmer im Haus meiner Eltern habe, das ich ausschließlich für selbständige Tätigkeit von zuhause aus nutze (anderer Arbeitsplatz nicht vorhanden) und für das ich keine Miete, sondern nur eine mit den Eltern vereinbarte Nebenkostenpauschale zahle, kann ich dann Ausstattung für das Arbeitszimmer (Einrichtung, Fensterrollo etc.) von der Steuer absetzen? Gilt das als Privatwohnung? Oder heißt Privatwohnung steuerrechtlich, dass mir die Wohnung gehören oder ich dafür Miete zahlen muss? Wenn absetzbar, gibt es da eine Höchstgrenze zu beachten?
Hallo!
das ist dort sogar leichter als in der häuslichen Wohnung. Man kann grundsätzlich mehr und alles absetzen.
Vergleichbar mit einem nur für die beruflichen Bürozwecke angemieteten Wohnung/Raum.
Die Formalien müssen aber hier wie dort eingehalten werden. Der Raum bei den Eltern darf nur für die Bürozwecke genutzt werden und nutzbar sein. Abgeschlossen z.B., kein Durchgang für andere Räume usw.
Info : http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
MfG
duck313