Liebe/-r Experte/-in,
Du hast Dich als Steuer-Experte eingetragen.
Ich habe eine Frage zu einem bereits anerkannten Arbeitszimmer:
Wir leben in einem geerbten Einfamilienhaus.
Das Haus wurde 1936 gebaut und ich habe keine Ahnung wie die damaligen Anschaffungskosten waren. Zudem haben wir selber noch etwa 100.000 investiert.
Gibt es so etwas wie eine „virtuelle Miete“, die man dann prozentual auf das AZ umrechnen kann oder wie wird in diesem Fall der Wert des Gebäudes berücksichtigt ?
Vielen Dank für die Hilfe
Susanni
Nein, es gibt keine virtuelle Miete. Die Anschaffungskosten können abgeschrieben werden, normalerweise mit 2,5% pro Jahr.
Bei einer Renovierung für 100.000 Euro ist davon auszugehen, dass es sich um nachträgliche Herstellungskosten handelt, die wiederum abgeschrieben werden können. Lediglich kleinere Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind sofort voll als Werbungskosten abzugsfähig. Aber natürlich nur, wenn sie sich direkt auf das Arbietszimmer beziehen. Falls nicht (z.B. Dachraparatur), sind sie nur anteilig abzugsfähig.
Der Wert des Grundstückes wird überhaupt nicht berücksichtigt, da dieser sich nicht „abnutzt“, sondern im Wert eher steigt.