Arbeitszimmer im Loft

Stimmt es, wenn man als Freelancer einen Teil des Lofts als Arbeitszimmer nutzt, dass das nicht anerkannt wird? Ich habe gehört, dass ein Arbeitszimmer angeblich immer ein abgeschlossener Raum sein muss. Wäre doch idiotisch, oder ? MvfG und vielen Dank im Voraus.

hallo,

idiotie oder nicht, ist hier nicht die frage. an die anerkennung eines arbeitszimmers werden strenge maßstäbe angelegt - man kann das gut finden oder „idiotisch“, es ändert nichts.
ein arbeitszimmer ist ein zimmer und keine -ecke. wenn du keinen abgetrennten raum hast, dann kannst du drei dinge tun:

  1. miete dir außerhalb deiner wohnung einen raum an. alle kosten hierfür kannst du als arbeitszimmer steuerlich geltend machen
  2. verzichte auf die anerkennung eines arbeitszimmers - die für die arbeitsecke verwendeten materialien wie schreibtisch, stuhl, lieteratur, drucker etc. kannst du alelrdings geltend machen
  3. du versuchst es dennoch mit einer anerkennung. wenn du eine wirklich gute begründung findest, warum dein arbeitszimmer trotz nichtabgeschlossenheit ein zimmer ist und warum du in einem loft keine andere möglichkeit hast, dann kannst du glück haben und auf einen kompromißbereiten sachberarbeiter treffen.

saludos, borito

Hallo C.Bark,
ich bin mir leider nicht sicher, aber ich glaube, man kann das Arbeitszimmer nur absetzen, wenn es nachweislich hauptsächlich als Arbeitszimmer genutzt wird. Bei einem Loft stelle ich mir den Nachweis etwas schwierig vor. Am günstigsten wäre evt. eine räumliche Trennung in dem Loft.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

ja das Fi-amt ist noch nicht so modern und geht mit der Zeit. du musst darum kämpfen das Dein neuer,moderner arbeitsplatz anerkannt wird. Wir schauen ja heute auch auf dem Handy Filme an. Die GEZ hat das auch erkannt.

Viel ERFOLG beim Kampf, Du wirst siegen.

Gruss Wolfgang aus München

Hallo,
nein es muss ein sich geschlossener Platz in einer Wohnung sein. Wenn Du nur ein Zimmer hast, kannst Du nur den entsprechenden m²-Anteil (Schreibtisch, Schrank) absetzen.
Denke auch, daß Du Besuch vom Finanzamz deswegen bekommst, was aber unproblematisch ist, wenn es wirklich einen entsprechend eingerichteten Arbeitsplatz gibt.
Gruss Hermann

Hallo,

weiß ich leider nicht genau, ist aber wahrscheinlich.
Arbeitszimmer sollte nur für die Arbeit sein und nicht privat genutzt werden (können). Einen Loft kann man auch privat nutzen, also ist er nicht zwingend für die Arbeit nötig. Sonst müßte man anteilig rechnen und nachweisen, das wird ziemlich kompliziert.

Viele Grüße

Paola

ne ecke kann auch abgesetzt werden!