Hallo zusammen
Angenommen Herr X hat in 2004 eine Immobile erworben und zahlt für das Darlehen monatlich Zinsen.
Herr X absolviert eine Ausbildung und nutzt in der erworbenen Immobile ein Zimmer ausschliesslich als Arbeitszimmer und zwar zu mind. 50% seiner Arbeitszeit.
Kann Herr X den Zinsanteil für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen und wenn ja wie?
Gruß
Andreas
Hallo,
Kann Herr X den Zinsanteil für das Arbeitszimmer steuerlich
geltend machen und wenn ja wie?
http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/arbeitszimmer.html
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0066.htm
hier im Archiv unter „Arbeitszimmer“ finden sich auch Hinweise =>der Premiumdienst ist kostenlos
Viele Grüße
C.
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann in diesem Fall (mehr als 50% der arbeitszeit im Arbeitszimmer) €1250 angesetzt werden
zuzgl. der Aufwendungen wie Zinsen etc.
Oder liege ich da falsch?
Danke für Eure Meinungen
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann in diesem Fall
(mehr als 50% der arbeitszeit im Arbeitszimmer) €1250
angesetzt werden
zuzgl. der Aufwendungen wie Zinsen etc.
Oder liege ich da falsch?
ja, damit liegst du falsch
Aus den Links geht eindeutig hervor, dass es sich bei den 1250€ nicht um einen Freibetrag sondern einen Höchstbetrag handelt, d.h. man muss jeden € einzeln nachweisen und darin sind auch die Schuldzinsen enthalten und kann dann von dieser Summe max. 1250€ anerkannt bekommen.
Viele Grüße
C.
Hallo,
vielen Dank für die Info.
Jetzt habe ich das verstanden.
Grüße
Andreas