Arbeitszimmer in gemieteter wohnung absetztbar ?

Hallo

man stelle sich diesen Fall vor.

Ein Gewerbetreibender (verkauft Ware via ebay und online Shop) von den heimischen 4 Wänden aus.

Die Wohnung ist gemietet und das Büro macht ca. 10% der Wohungsgröße aus.

Kann dieser Gewerbetreibende dies in meiner Einnahmeüberschussrechnung als Arbeitszimmer
angeben?

Ach ja, der Man arbeite zu 100% ausschließlich von diesem Zimme raus.

Geht das Absetzen für die Kaltmiete oder die Warmmiete (Wasser, Heitzung und Strom zu 10%) und dies mit oder ohne die MwSt.?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ein Gewerbetreibender (verkauft Ware via ebay und online Shop)
von den heimischen 4 Wänden aus.

Die Wohnung ist gemietet und das Büro macht ca. 10% der
Wohungsgröße aus.

Kann dieser Gewerbetreibende dies in meiner
Einnahmeüberschussrechnung als Arbeitszimmer
angeben?

in deiner nicht, aber in seiner…

Ach ja, der Man arbeite zu 100% ausschließlich von diesem
Zimme raus.

und hat sonst keine einkünfte aus anderen aktiven geschichten ? dann sind die kosten zu 100% abzf.

Geht das Absetzen für die Kaltmiete oder die Warmmiete
(Wasser, Heitzung und Strom zu 10%) und dies mit oder ohne die
MwSt.?

alles kosten, auch die umlagen und pauschal für die reinigung. vorsteuerabzug ist ebenfalls möglich…

gruß inder

Hallo…

aber bitte beachten:

in diesem Büro dürfen keine Schränke oder Gegenstände für das tägliche Leben sein.
Das Finanzamt nimmt es hier sehr genau.

Gruß

Hallo…

aber bitte beachten:

in diesem Büro dürfen keine Schränke oder Gegenstände für das
tägliche Leben sein.

das ist falsch. eine untergeordnete mitbenutzung für private zwecke (10%) ist nicht schädlich

Das Finanzamt nimmt es hier sehr genau.

jo

gruß inder

Hallo Inder,

auf welchen Gesetzestext bezieht sich Ihre Aussage,
denn dies scheint bei den Finanzämtern in Rheinland-Pfalz
nicht bekannt zu sein.

Beste Grüße!