Tassi
1
Hallo
man stelle sich diesen Fall vor.
Ein Gewerbetreibender (verkauft Ware via ebay und online Shop) von den heimischen 4 Wänden aus.
Die Wohnung ist gemietet und das Büro macht ca. 10% der Wohungsgröße aus.
Kann dieser Gewerbetreibende dies in meiner Einnahmeüberschussrechnung als Arbeitszimmer
angeben?
Ach ja, der Man arbeite zu 100% ausschließlich von diesem Zimme raus.
Geht das Absetzen für die Kaltmiete oder die Warmmiete (Wasser, Heitzung und Strom zu 10%) und dies mit oder ohne die MwSt.?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Inder
2
Ein Gewerbetreibender (verkauft Ware via ebay und online Shop)
von den heimischen 4 Wänden aus.
Die Wohnung ist gemietet und das Büro macht ca. 10% der
Wohungsgröße aus.
Kann dieser Gewerbetreibende dies in meiner
Einnahmeüberschussrechnung als Arbeitszimmer
angeben?
in deiner nicht, aber in seiner…
Ach ja, der Man arbeite zu 100% ausschließlich von diesem
Zimme raus.
und hat sonst keine einkünfte aus anderen aktiven geschichten ? dann sind die kosten zu 100% abzf.
Geht das Absetzen für die Kaltmiete oder die Warmmiete
(Wasser, Heitzung und Strom zu 10%) und dies mit oder ohne die
MwSt.?
alles kosten, auch die umlagen und pauschal für die reinigung. vorsteuerabzug ist ebenfalls möglich…
gruß inder
Hallo…
aber bitte beachten:
in diesem Büro dürfen keine Schränke oder Gegenstände für das tägliche Leben sein.
Das Finanzamt nimmt es hier sehr genau.
Gruß
Inder
4
Hallo…
aber bitte beachten:
in diesem Büro dürfen keine Schränke oder Gegenstände für das
tägliche Leben sein.
das ist falsch. eine untergeordnete mitbenutzung für private zwecke (10%) ist nicht schädlich
Das Finanzamt nimmt es hier sehr genau.
jo
gruß inder
Hallo Inder,
auf welchen Gesetzestext bezieht sich Ihre Aussage,
denn dies scheint bei den Finanzämtern in Rheinland-Pfalz
nicht bekannt zu sein.
Beste Grüße!