Hallo
man stelle sich diesen Fall vor.
Ein Gewerbetreibender (verkauft Ware via ebay und online Shop) von den heimischen 4 Wänden aus.
Die Wohnung ist gemietet und das Büro macht ca. 10% der Wohungsgröße aus.
Kann dieser Gewerbetreibende dies in meiner Einnahmeüberschussrechnung als Arbeitszimmer
angeben?
Ach ja, der Man arbeite zu 100% ausschließlich von diesem Zimme raus.
Geht das Absetzen für die Kaltmiete oder die Warmmiete (Wasser, Heitzung und Strom zu 10%) und dies mit oder ohne die MwSt.?
Vielen Dank für Eure Hilfe.