Arbeitszimmer Lehrer

Ein Ehepaar (beide Lehrer) will erstmals Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd geltend machen! Beide nutzen das Zimmer abwechselnd für Unterrichtsvorbereitungen - kann also jeder den Höchstbetrag von 1.250 Euro als Werbungskosten angeben, oder nur einer von Ihnen?

hi,

sofern die gesamtkosten dann mehr als 2.500 EUR betragen, sollte das m.E. kein problem sein. jedoch sollte geprüft werden, ob das zimmer auch tatsaechlich 50/50 genutzt wird.

weiteres interessantes: http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0307.htm

mfg vom

showbee