Arbeitszimmer NK vor/nach Jahresabrechnung?

Hallo,

vorab:
ich arbeite im Homeoffice, habe ein eigenes Arb.zimmer (was auch nur für die Arbeit genutzt wird) und bin alle paar Tage im Büro (ca 150 km entfernt).
Wenn ich nun meinen LSt.jahresausgleich mache, möchte ich meine Nebenkosten für’s Arbeitszimmer hierfür angeben (Fahrtkosten ebenfalls).

meine Frage:
für 2009 habe ich bereits eine NK-Abrechnung der Stadtwerke + des Vermieters erhalten. Gebe ich nun den Teil meiner Abschlagszahlung an, den ich VOR der NK-Abrechnung erhalten habe?
Oder ziehe ich das Guth von der Jahreszahlg. ab + rechne den mtl. neuen Abschlag aus?

BEISPIEL
mtl Abschlag für gesamte Wohnung
64qm =140 EUR
Arbeitszimmer 12qm = 140 : 64 x 12 = 26,25 EUR
dann kommt die NK-Abrechnung mit z Bsp 18 EUR Guthaben
TATSÄCHLICH GEZAHLT:
12 x 140 = 1680/Jahr =>
1680 - 18 Guthaben = 1662 =>
1662 : 12 = 138,50 mtl. Abschlag für 64qm
138,50 : 64 x 12 = 25,97 mtl. für 12qm

Was gebe ich nun an?

Zudem zahlt die Firma bereits einen kleinen Betrag für meine „Aufwendungen“
Die gebe ich doch gesondert an und verrechne diese nicht mit meinen NK, oder?

Mir sagte jemand: haste Guthaben am Ende des Jahres, dann gibst du nix an + hast du Soll, dann machste ne Aufstellung…
Bei der Aussage wurde ich stutzig und frage deshalb lieber hier nach…

Gibt es eigentlich Formulare für Arbeitszimmer, die einem die Aufstellung erleichtern?

Lieben Dank für meine evtl. seltsamen Fragen. Aber in Steuersachen kenne ich mich GARNICHT aus…und mit all den Gesetzesauszügen bin ich überfordert. Brauche Infos auf Hochdeutsch…

LG
Juneau