Arbeitszimmer-nur ganzes steuerlich absetzbar?

Hallo Steuerexperten,

Theoretische Situation:

Arbeitnehmer, fest (unbesfristet) angestellt, kleine Firma (Chef + 2).

Chef wechselt zu „Cloud Computing“, d.h. gibt Büro auf, weil überflüssig - alle Mitarbeiter können von zuhause aus arbeiten.

Bei Arbeitnehmer XY steht jetzt Firmenrechner (kein Laptop, sondern PC mit 2 Bildschirme, Tastatur, Drucker, Papierkram, etc.) im Gästezimmer in der Wohnung.

Was darf AN XY bei der Steuer absetzen? Stromkosten werden nicht vom Arbeitgeber erstattet, dafür ist AN XY aber einverstanden, da er nicht ins Büro fahren muss.

Darf er sein „Arbeitszimmer“ absetzen, oder evtl. einen Teil davon? Was ist mit Strom, Heizung, Telefon, Internet, etc.?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworte. :smile:

Vielen Dank!
MacD

das häusliche Arbeitszimmer wird nur anerkannt, wenn es wirklich ein ganzes reines Arbeitszimmer ist und nicht ein Gästezimmer = private Nutzung. Ferner muss es überwiegend für den Beruf genutzt werden- würde hier ja vorliegen!

Ansonsten sind hier nur die direkt zurechenbaren Ausgabben abzugsfähig, die der AN selbst getragen / gezahlt hat: Bürostuhl, PC - nur als Beispiel. Jedoch keine anteiligen Raumkosten!

Lia

das häusliche Arbeitszimmer wird nur anerkannt, wenn es
wirklich ein ganzes reines Arbeitszimmer ist und nicht ein
Gästezimmer = private Nutzung.

eine untergeordnete private mitbenutzung (10%) beeinflusst die abzugsfähigkeit als arbeitszimmer m.e. nicht.

und so oft werden ja keine gäste da sein…

gruß inder

Hallo,

das häusliche Arbeitszimmer wird nur anerkannt, wenn es
wirklich ein ganzes reines Arbeitszimmer ist und nicht ein
Gästezimmer = private Nutzung.

Dazu gibt es ein neues anderslautendes Urteil:

http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/…

Cheers, Felix

Vielen Dank an alle!
Ihr habt sehr geholfen!

Liebe Grüße,
MacD