Hallo Steuerexperten,
Theoretische Situation:
Arbeitnehmer, fest (unbesfristet) angestellt, kleine Firma (Chef + 2).
Chef wechselt zu „Cloud Computing“, d.h. gibt Büro auf, weil überflüssig - alle Mitarbeiter können von zuhause aus arbeiten.
Bei Arbeitnehmer XY steht jetzt Firmenrechner (kein Laptop, sondern PC mit 2 Bildschirme, Tastatur, Drucker, Papierkram, etc.) im Gästezimmer in der Wohnung.
Was darf AN XY bei der Steuer absetzen? Stromkosten werden nicht vom Arbeitgeber erstattet, dafür ist AN XY aber einverstanden, da er nicht ins Büro fahren muss.
Darf er sein „Arbeitszimmer“ absetzen, oder evtl. einen Teil davon? Was ist mit Strom, Heizung, Telefon, Internet, etc.?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworte.
Vielen Dank!
MacD