Arbeitszimmer prozentual

Hallo,

Frau X konnte seinerzeit ihr Arbeitszimmer absetzen.
Sie hatte einen Beruf als Angestellte und einen kleinen Gewerbebetrieb nebenher.

An Letzterem hat sich nix verändert.

Als Angestelte kann sie aber das Arbeitszimmer nun nicht mehr absetzen, nur noch für ihr Gewerbe - Nun fragt sich die Gute zu wieviel %???

Verdienst Angestelltenverhältnis : Gewerbe = 75% : 25%

Arbeitsaufwand Angestellte : Gewerbe = 25% : 75%

Setzt sie nun für das Arbeitszimmer bzgl Gewerbe 50% an, 25% oder 75%?

Sie tendiert zu 50%, ist sich aber nicht sicher…

Was könnte man der guten Frau X raten?

Verdienst Angestelltenverhältnis : Gewerbe = 75% : 25%

Arbeitsaufwand Angestellte : Gewerbe = 25% : 75%

sollte es sich um das jahr 2007 handeln, dann sind die aufwendungen gar nicht mehr abzugsfähig, da das AZ den mittelpunkt der gesamten tätigkeit bilden muss…

gruß inder

Wirklich?
Wie soll die gute Frau denn ohne AZ ihr Gewerbe ausüben, welches aus Auftragsarbeiten (Texte, Websites usw) besteht?

Auf der Straße sähe ihr Schreibtisch komisch aus - und außerdem regnet es ab und an :wink:

Ergo kann man doch davon ausgehen, dass im gewerblichen Teil das AZ zu 99% (bis auf ggf Fototouren) den Mittelpunkt der Arbeit bildet.
Es müsste dann doch zumindest dieser Teil steuerlich zu berücksichtigen sein. (Vergleichbarkeit mit einem angemietetn Büroraum)

Oder irrt sich die gute Frau jetzt?

sollte es sich um das jahr 2007 handeln, dann sind die
aufwendungen gar nicht mehr abzugsfähig, da das AZ den
mittelpunkt der gesamten tätigkeit bilden muss…

gruß inder

Wirklich?
Wie soll die gute Frau denn ohne AZ ihr Gewerbe ausüben,
welches aus Auftragsarbeiten (Texte, Websites usw) besteht?

es fragt mich auch keiner, wie ich mein auto die ersten 20 km richtung arbeit bekomme…

Oder irrt sich die gute Frau jetzt?

ja, es geht um die gesamte berufliche und betriebliche tätigkeit, und nicht nur um die beurteilung der einzelnen tätigkeiten…

sollte es sich um das jahr 2007 handeln, dann sind die
aufwendungen gar nicht mehr abzugsfähig, da das AZ den
mittelpunkt der gesamten tätigkeit bilden muss…

gruß inder

Hallo,

das Arbeitszimmer kann ja zu 100% in der EkSt-Erklärung angegeben werden. Evtl. fragt das FA nach und dann kann man sich noch immer auf einen Privatanteil einigen.
Bei weniger als 50% betrieblicher Nutzung, wird es m.W.n. aber komplett gestrichen.

Hallo,

Frau X konnte seinerzeit ihr Arbeitszimmer absetzen.
Sie hatte einen Beruf als Angestellte und einen kleinen
Gewerbebetrieb nebenher.

An Letzterem hat sich nix verändert.

Als Angestelte kann sie aber das Arbeitszimmer nun nicht mehr
absetzen, nur noch für ihr Gewerbe - Nun fragt sich die Gute
zu wieviel %???

Verdienst Angestelltenverhältnis : Gewerbe = 75% : 25%

Arbeitsaufwand Angestellte : Gewerbe = 25% : 75%

Setzt sie nun für das Arbeitszimmer bzgl Gewerbe 50% an, 25%
oder 75%?

Sie tendiert zu 50%, ist sich aber nicht sicher…

Was könnte man der guten Frau X raten?