ich arbeite als Angestellter in Heimarbeit. Nun möchte ich die Kosten für mein Arbeitszimmer absetzen. Eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber liegt vor. Darin wird bestätigt, dass ich von zu Hause arbeiten muss.
Mein Problem ist nun das mein Arbeitszimmer die formalen Kriterien, die an ein solches gestellt werden, nicht ganz erfüllt. Die Wohnung ist relativ klein und es ist ein Durchgangszimmer.
Ich frage mich nun wie so ein Sonderfall (?) vom Finanzamt behandelt wird? Darf ich das halbe Zimmer absetzen und reicht dazu die Bescheinigung meines Arbeitgebers?
Das Problem besteht darin, nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung von abziehbaren Werbungskosten abzugrenzen.
Bei einem Durchgangszimmer stellt sich zwangsläufig die Frage, wie die familiäre Mitbenutzung aussieht. Wie hoch ist denn der Nutzungsanteil für das „Durchgehen“, für „umhertollende Kinder“…?
Diese Trennung ist objektiv nicht möglich. Gerade deshalb verlangt die Finanzverwaltung eine Trennung des Raumes von den Wohnräumen. Wenn dies dein einziger Arbeitsplatz ist, kann dieses Argument vielleicht eine nahezu ausschließlich berufliche Nutzung glaubhaft machen.
Wenn Du lediglich einen Tisch, ein Regal und einen Computer im „Gang“ zwischen Wohn und Schlafzimmer stehen hast, können das durchaus Arbeitsmittel sein. Der Gang selbst ist deshalb aber noch kein Arbeitszimmer.