Arbeitszimmer-Renovierungskosten von Ehefrau-Konto

Hallo,

ein Selbständiger hat sein Arbeitszimmer sowie die anderen privaten Räume der Wohnung komplett in Eigenarbeit renoviert mit neuem Putz, Heizung, Tapete, Laminat usw.
Außerdem das Gäste-WC („Kunden-WC“) welches sich gleich an der Wohnungs-Eingangstür befindet sowie das Privat-WC komplett neu gebaut.

Das Arbeitszimmer entspricht 7% der Gesamtwohnfläche, das Kunden-WC/Privat-WC hat einen Verhältnis 28%/72% der Gesamt-Bad qm-Fläche.

Sämtliche Rechnungen wurden auf den Namen der nicht-selbständigen Ehefrau ausgestellt und vom Konto der Ehefrau bezahlt. Der Selbständige ist mit ihr gemeinsam veranlagt in der Einkommenssteuererklärung.

Frage 1: kann der Selbständige die Renovierungskosten des Arbeitszimmers zu 7% von den Gesamtkosten (nur bei Materialien die das Arbeitszimmer betreffen) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?

Frage 2: kann der Selbständige die Renovierungskosten des Kunden-WCs zu 28% von den Gesamtkosten (nur bei nicht direkt zuordenbaren Materialien wie Abwasser-Rohre) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?

Danke!

Das sollte möglich sein. Von welchem Konto bei Eheleuten der Abfluss erfolgt ist, spielt hier keine Rolle. Es hätte ja auch ein gemeinsames Konto sein können oder der Ehemann erstattet der Ehefrau die Kosten auf dem Wege der Barzahlung. Es ist ja -lt. Rechtsprechung- auch möglich, dass der Ehemann die ganze Abschreibung für das Arbeitszimmer in Anspruch nimmt, auch wenn das Haus beiden Eheleuten gehört.

Ein Vorsteuerabzug ist allerdings nicht möglich bei Rechnungen, die auf den Namen einer anderen Person ausgestellt sind, aber das war ja nicht gefragt.