Hallo,
ein Selbständiger hat sein Arbeitszimmer sowie die anderen privaten Räume der Wohnung komplett in Eigenarbeit renoviert mit neuem Putz, Heizung, Tapete, Laminat usw.
Außerdem das Gäste-WC („Kunden-WC“) welches sich gleich an der Wohnungs-Eingangstür befindet sowie das Privat-WC komplett neu gebaut.
Das Arbeitszimmer entspricht 7% der Gesamtwohnfläche, das Kunden-WC/Privat-WC hat einen Verhältnis 28%/72% der Gesamt-Bad qm-Fläche.
Sämtliche Rechnungen wurden auf den Namen der nicht-selbständigen Ehefrau ausgestellt und vom Konto der Ehefrau bezahlt. Der Selbständige ist mit ihr gemeinsam veranlagt in der Einkommenssteuererklärung.
Frage 1: kann der Selbständige die Renovierungskosten des Arbeitszimmers zu 7% von den Gesamtkosten (nur bei Materialien die das Arbeitszimmer betreffen) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?
Frage 2: kann der Selbständige die Renovierungskosten des Kunden-WCs zu 28% von den Gesamtkosten (nur bei nicht direkt zuordenbaren Materialien wie Abwasser-Rohre) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?
Danke!