Arbeitszimmer, Steuererklärung,

Hallo, ich bin Student und arbeite freiberuflich via Internet 20-40 h pro Woche von zu Hause aus, aus meinem WG-Zimmer, nun die Steuererklärung. Laut Definition kann das Zimmer aber nicht als Arbeitszimmer gelten, da auch zum „Leben“ genutzt, obwohl es gleichzeitig auch mein einziger Arbeitsmittelpunkt ist. Die Rechtslage ist nicht ganz übersichtlich und hat sich auch mehrfach geändert in den vergangenen Jahren und wird wohl auch von den einzelnen Finanzämtern in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt.

  1. Was für eine Möglichkeit gibt es, das Zimmer trotzdem irgendwie geltend zu machen?
  2. Ist es möglich, ein anderes Zimmer der WG als Arbeitszimmer zu deklarieren oder würde das Arbeitsamt das irgendwie kontrollieren? Muss man Nachweise dafür liefern?

Vielen Dank im vorab.

Lieber Markus, dazu kann ich Dir leider auch nichts sagen, ich hoffe, Du findest einen „Aufgeklärten“.

Hallo,
steuerliche Auskünfte darf ich leider nicht erteilen. Ich würde mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf dem Finanzamt sprechen. (Sind auch nur Menschen und wenn man es plausibel vorträgt…)

VG

  1. keine
  2. siehe UliHöness

Hallo,
es ist m.E. auch möglich bei Privatnutzung von über 10% ein büromäßig eingerichtetes Zimmer als Arbeitszimmer geltend zu machen (das muss man sich aber ggf. erstreiten). Man müsste sachgerecht schätzen. Schätze z.B. die anteiligen m² des „Büroanteils“ vom Zimmer, dann schätze zu wieviel % du diesen Teil privat und zu wieviel beruflich nutzt. Umso „ehrlicher“ desto glaubwürdiger. Füge ggf. Fotos bei (das kann aber auch nach hinten losgehen…). Im übrigen kannst du unabhängig davon alle Möbel, die nur deiner selbst. Tätigkeit dienen, voll als Ausgabe abziehen.
Fundstelle: Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Falle einer gemischten Nutzung teilweise abziehbar, soweit das Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet ist und eine Aufteilung zumindest im Schätzungswege möglich ist. § 12 Nr. 1 EStG steht dem nicht entgegen
FG Niedersachsen-Urteil vom 24. April 2012 - Aktenzeichen: 8 K 254/11.
keine Steuerberatung - keine Haftung.
Gruß, Carsten