Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?

Hallo,

kann man ein Arbeitszimmer noch steuerlich absetzen?
Es handelt sich um ein Telearbeitsverhältnis und drei Tage die Woche wird im Arbeitszimmer zuhause gearbeitet. Das Arbeitszimmer wird nur für die Arbeit genutzt.

Welche Regeln gibt es dafür? Und welche Angaben müssten bei der Steuer gemacht werden? Es handelt sich um ein Arbeitszimmer im eigenem Haus.
Und wieviel macht das ganze bei einer Steuererklärung aus? Lohnt sich der Aufwand?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach §§ 9 Abs.5, 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 2 uhnd 3 als Werbungskosten abzugfähig.
Für einen Telearbeitsplatz kommt sogar ein vollumpfänglicher Werbungskostenabzug in Betracht.
Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbesondere die anteiligen Aufwendungen für:

  • Miete
  • Gebäude-AfA
  • Schuldzinsen für Kredite, zur Anschaffung, Herstellung der Reparatur des Gebäudes
  • Wasser- und Energiekosten
  • Reinigungskosten
  • Grundsteuer, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherungen
  • Renovierungskosten
  • Aufwendungen zur Ausstattung des Zimmers ( Tapeten, Teppiche, Vorhänge)
    Denke mal der Aufwand lohnt sich auf jeden Fall.

Gruss