Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Hallo, glaubt Ihr, dass ich unter diesen Vorraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann? Nutzung: ca 95% der Arbeitstage in 2013 allerdings hätte ich auch die Möglichkeit, bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten (Entfernung: 19 km einfach) Dieses könnte mein Arbeitgeber bescheinigen: „Wir bestätigen, dass im Kalenderjahr XX für Herrn «Nachname» die Möglichkeit bestand, teilweise Arbeiten auch von zu Hause aus zu erledigen, sofern keine betrieblichen Erfordernisse entgegenstanden und dies zuvor mit der zuständigen Führungskraft abgestimmt wurde. Eine Vergütung hierfür ist durch uns nicht erfolgt“ Das Zimmer ist räumlich vom Rest der Wohnung/ Haus getrennt und wird nicht privat genutzt (es enthält Bücherregale, die unsere Bücher und DVDs enthalten). MfG Michael Ruf

Hallo,

m.E. macht nur Sinn, wenn die Werbungskosten aus Arbeitszimmer bei voller Entfernungspauschale (19 x 230 Tage x 0,30 €) höher sind. Ob dies der Fall ist kann ich nicht beurteilen. Finanzamt versucht evtl. Anteil der Kosten auf 1.250 € zu deckeln (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).

Kosten Arbeitszmmer:
>> Anteil der Miete oder Abschreibung (2 % Anschaffungskosten) für das Bürozimmer und evtl. noch ein paar Euro Telefongebühren und anteilige Nebenkosten) .