Arbeitszimmer steuerlich absetzen ohne Rechnungen

Hallo,

kann man ein Arbeitszimmer absetzen, auch wenn hier keine ersichtlichen kosten auflaufen wie z.B. Strom, Heizung, Lüftung usw. ? Folgender Fall: Es wird eine Nebentätigkeit ausgeübt, die Büroarbeiten finden in einem getrennten Raum statt, der kein Durchgangsraum ist. Die kosten für die Wohnung ( Heizung, Strom usw. ), in dem auch das Arbeitszimmer ist, werden nicht nachvollziehbar abgerechnet, da die Wohnung im Elterlichen Wohnhaus ist und z.B. Bar gezahlt oder auch gar nicht gezahlt werden. Kann man eine Pauschale Summe pro bestimmte Fläche steuerlich geltend machen, oder werden hier Nachweise und Rechungen benötigt?

Grüße

Hi,

siehe § 9 EstG: „Werbungskosten sind Aufwendungen…“

Entsprechend muss derjenige, der das absetzen will, auch Aufwendungen haben und diese nachweisen können.

Schöne Grüße
C.