Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

Hallo,

ich habe folgende, wie immer theoretische, Frage:

Ein Arbeitnehmer arbeitet von zu Hause aus. Der Arbeitgeber bietet ihm kein Büro o.ä. an. Der AN wohnt in einer 3-Zimmer-Wohnung und gestaltet eines davon (z.B. 15 m2) als Arbeitszimmer. Die Warmmiete der Wohnung betrage 12 EUR/qm.

Nach meiner bisherigen Recherche könnte der AN in diesem Beispiel 12 EUR * 15 (m2) = 180 EUR/Monat steuerlich geltend machen. Ist das korrekt?

Könnte der AN zusätzliche Kosten wie z.B. den Internet-Anschluss (angenommen 40 EUR/Monat) für eMail, Dateiaustausch, Videokonferenz, etc. und Stromverbrauch (Licht/Laptop/Monitor) geltend machen?

Weiter angenommen, der AN bekommt ein Jahresgehalt von 60.000 EUR. Welche Netto-Ersparnis könnte der AN in diesem Beispiel monatlich erwarten?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß,
Steve

Hi,

Nach meiner bisherigen Recherche könnte der AN in diesem
Beispiel 12 EUR * 15 (m2) = 180 EUR/Monat steuerlich geltend
machen. Ist das korrekt?

Ja

Könnte der AN zusätzliche Kosten wie z.B. den

Alle Kosten in Zusammenhang mit dem AZ: Möbel, Instanthaltung (Tapeten, Farben), Müllgebühren,… Entweder anteilig auf die Fläche (wenn es um allgemeine Dinge geht) oder vollständig, wenn es sich um das AZ handelt (z.B. Tapeten, Teppich für das AZ).

Weiter angenommen, der AN bekommt ein Jahresgehalt von 60.000
EUR. Welche Netto-Ersparnis könnte der AN in diesem Beispiel
monatlich erwarten?

Woher sollen wir das wissen, wenn wir die restlichen Abgaben und deinen Steuersatz nicht kennen? Im Grund kannst Du grob Überschlagen: GesamteKostenfürAZ * DeinSteuersatz