Arbeitszimmer Stromkosten/Heizung

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Frau A ist als Lehrerin tätig. Sie wohnt bei ihren Eltern und hat in diesem Haus u. a. auch ein Arbeitszimmer. Bisher (bis 2006) hat sie an ihre Eltern immer die Strom- und Heizungskosten für das Arbeitszimmer (entsprechend der Zimmergröße in Relation zu den Gesamtkosten) bezahlt und diese Kosten dann steuerlich geltend gemacht. (Wurde auch anerkannt)

Nun sind ja die Arbeitszimmerkosten ab 2007 grundsätzlich nicht mehr absetzbar.

Variante 1: Würde Frau A aber ein Arbeitszimmer bei Vermieter B mieten, dann könnte sie doch sowohl Miete als auch Nebenkosten steuerlich geltend machen. Stimmt das so?

Variante 2: Frau A wohnt wie bisher im elterlichen Haus und zahlt weiter per Banküerweisung an diese die effektiven Strom/Heizungskosten für das Arbeitszimmer. Kann sie diese dann auch steuerlich geltend machen?

Ab 2007 ist ein Arbeitszimmer nur ansetzbar, wenn dies den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt.

Auch ein angemieteter Raum -wo auch immer- macht da keine Ausnahme.