Arbeitszimmer und Kosten

Hallo zusammen,

für eine Aufgabe bräuchte ich mal eure Hilfe:

Wie berechnet man den Anteil von beispielsweise einer Heizölrechnung inkl. der Mehrwertsteuer für die Vorsteuererklärung. Als Beispiel: 1000€ Netto für Heizöl und brutto wären das ja 1190€. Wenn ein Arbeitszimmer 10% der Gesamtfläche ausmacht, muss man dann quasi 100€ netto abziehen und dann die Steuer draufschlagen oder rechnet man aus 119 € die 19% MwSt. raus…ihr wisst was ich meine??? :smile:))

Sitz ich grad davor und raff es net…

Kommt drauf an. Ist der Steuerpflichtige vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht?

Ich gehe davon aus. Jedenfalls muss er quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen…ist man damit nicht automatisch vorsteuerabzugsberechtigt??? Jetzt bin ich „konfuzius“…

THX

Man ist nicht deswegen vorsteuerabzugsberechtigt, weil man eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss; sondern weil man umsatzsteuerpflichtig (und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt) ist, muss man Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Und deswegen ist in deinem Beispiel auch davon auszugehen, dass der Kandidat vorsteuerabzugsberechtigt ist. Damit ist aber die Vorsteuer kein Aufwand für das Arbeitszimmer, muss also bei der Betrachtung völlig außen vor bleiben.
Folglich kann er nur 10 % des Nettobetrages, also 100 EUR, als Heizkosten des Arbeitszimmers in Ansatz bringen.