Arbeitszimmer usw

Mal ganz allgemein:

Für das Arbeitszimmer kann man doch anteilig alles mögliche absetzen: Heizung, Strom,…
Geht das auch mit der Kaufsumme und/oder den Notarkosten?
Ich glaube ja eher nicht - wäre aber mal interessant.

hi,

anteilige absetzung für abnutzung (abschreibungen) auf das haus kannst du mit in die arbeitszimmeraufwendungen nehmen.

also AK haus (ohne grund/boden) zzgl. anteilige notarkosten der übertragung, eintragungskosten grundbuch, maklerkosten etc. sind in die bemessungsgrundlage einzubeziehen.

davon 2% für jedes volle jahr bzw. x/12 für angefangene jahre. diesen betrag dann dto. anteilig auf das arbeitszimmer umlegen!

gruss vom

showbee

Hallo!

Zu beachten ist ggf. noch die Begrenzung der abziehbaren Kosten auf 2400DM bzw. 1250€ pro Jahr für das Arbeitszimmer
§§ 9(5) und §4(5)Nr.6b EStG.

Ciao!
Nemo