Arbeitszimmer (ver)mieten - Vertragsform

Hallo!
Wenn man eine Wohnung vermietet ist die Kündigung schwer. Wenn man einen Gewerberaum vermietet ist die Kündigung leichter. OK, nun konkret:

Gehen wir davon aus, jemand möchte eine 1-Zimmer Wohnung (ver)mieten (ist ja egal welche Seite für die inhaltliche Würdigung). Diese soll ausschliesslich als Arbeitsraum genutzt werden (ok, in der Küche sicher einen Kaffee kochen und mal aufs Klo gehen…).

Was ist beim Mietvertrag zu berücksichtigen um (als Vermieter) leicht kündigen zu können? Die Wohnung wurde bisher als Wohnung genutzt, der potentielle Mieter hat eine andere Wohnung. Ziel ist es den Mietvertrag möglichst leicht kündbar zu gestalten. Soll im MV direkt die wohnwirtschaftliche NUtzung verboten werden?

Vielen Dank
dzone

Moin,
vorab:
die Änderung der Nutzung in Gewerbe - egal welcher Art - ist bauaufsichtlich genehmigungspflichtig.
Standardmietvertrag aus dem Schreibwarenhandel und dort nur den gewerblichen Anteil ausfüllen müsste ausreichen die wohnwirtschaftlichen Auflagen des BGB zu umgehen.

vnA

die Änderung der Nutzung in Gewerbe - egal welcher Art - ist
bauaufsichtlich genehmigungspflichtig.

Hallo!
Vielen Dank, ich glaube mal das bricht die Sache, denn sich da mit einer Genehmigung rumschlagen, und dann, wenn man es danach wieder als Wohnung nutzen will wieder rückwärts… und ich nehme an, wenn man das als Vermieter „übersieht“ gibts erst richtig Ärger. Ggf auch mit dem Mieter.
Schade… aber wie gesagt, Danke.

Es ist ein Unterschied, ob man ‚Gewerberäume‘ vermietet, oder Räume für eine ‚gewerbliche Nutzung‘.
Im ersten Fall muss man die erforderliche Genehmigung besorgen und dann uU auch noch alle erforderlichen Investitionen tätigen.
Im 2.Fall kann man den gesamten Ärger dem Mieter überlassen. ‚Eine möglicherweise erforderliche Genehmigung hat der Mieter dem Vermieter vor Aufnahme der Nutzung, vorzulegen‘ könnte dann im Mietvertrag stehen :wink:

vnA