Hallo zusammen!
Ich verwalte (kein Profi) eine Eigentümergemeinschaft mit 7 Wohnungen, von denen ich eine selbst bewohne. Nun gestattet mir das Finanzamt wieder die Absetzung der Kosten für das Arbeitszimmer in der Wohnung, in dem ich die Verwaltertätigkeit ausübe. Allerdings würden 1/7 der Kosten abgezogen, da sie auf die Verwaltung der eigengenutzten Wohnung entfielen.
Kann ich dem entgegenhalten, dass ich dann auch 1/7 meines Verwalterhonorars kürzen würde, da ich es ja an mich selbst bezahle? Ich müsste dann auch von den anderen Kosten, die ich geltend gemacht habe, 1/7 kürzen. Unter’m Strich käme ich aber besser dabei weg.
Danke für jede Antwort.