Arbeitszimmer wie 2006 oder tatsächliche Kosten?

Hallo,

nochmal eine kurze Rückfrage zur Arbeitszimmer-Regelung im Hinblick auf das Karlsruher Urteil.

Bis 2006 war es ja so, dass für ein häusliches Arbeitszimmer, das zwar nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildete, aber das für eine Tätigkeit (zB nebenberufliche selbständige Tätigkeit) den einzigen Arbeitsplatz bildete, maximal 1250 Euro absetzbar waren.

Eine Neuregelung ist ja noch nicht absehbar und die Berichterstattung über das Urteil ist sich hier nicht ganz einig - einige sprechen davon, dass jetzt - da die 2006er Regelung ja abgeschafft wurde - die Kosten in diesem Fall nun unbegrenzt abzugsfähig seien, andere wiederum von einer Rückkehr zur 2006er Grenze.

Wie würdet Ihr verfahren bei jetzt abzugebenden Steuererklärungen - wie bis 2006 bis max. 1250 Euro angeben oder die tatsächlichen Kosten in voller Höhe?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

immer erst Mal alles, ohne Kürzungen angeben.

Wie sich die Sache weiter entwickelt, ist noch nicht absehbar.

Gruß
Lawrence