Arbeitszimmer - wieder mal

Hallo Cracks!
Irgendwie widersetzt sich mein Technikerhirn dem Steuerrechtsslang. Trotz (oder wegen?) haufenweise Lektüre folgende Fragen:
Aktueller Fall: Hauptberuflich angestellt. nebenbei freiberuflich tätig (im zeitlichen Verhältnis etwa 20:1). Eigenes Haus, AZ im Keller (Einliegerwohnung mit eigenem Zugang von außen als auch Verbindung durch Innentüre).
Durch die zeitliche Aufteilung sollte AZ ja nicht steuerlich anerkannt werden; wenn ich das richtig verstehe, wir Angestelltenzeit und Freiberufszeit zusammengezählt und dann bewertet, oder?
Liegt der Fall „häusliches AZ“ auch vor, wenn es klar vom Rest des Hauses getrennt ist? Schließlich hab ich doch beim Absetzen des AZ keinerlei Problem, wenn es bei Tante Emma, also in einer anderen Wohnung ist. Und nun bitte nicht lachen: nützt es was, wenn die Innentüre zugemauert wird, und das AZ dann nur noch von außen zugänglich und damit eine eigene „Wohnung“ wird ? :smile:))
Wie siehts mit der zeitlichen Aufteilung aus, wenn ich im Hauptberuf 95% der Arbeitszeit unterwegs bin, den Rest der Zeit auch noch zu gleichen Teilen am Arbeitsplatz und im heimischen Büro verbringe?
Um Verständnis und verständliche Antworten heischend

Norbert

Hallo Nobbi,

da Du zwei verschiedene Einkunftsarten hast, nämlich nichtselbständig und gewerblich, muss auch jede Einkunftsart getrennt betrachtet werden.
Da für Deine selbständige Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist das AZ absetzbar, es muss auch nicht abgemauert oder ähnliches werden, sondern es reicht, wenn es ein Raum ist, der nicht als Durchgangsraum genutzt wird, also einfach ein Zimmer mit einer Tür drin.

Gruß
Peter