Arbeitszimmer

Lauf Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist ein Arbeitszimmer nur bis 2400 DM im Jahr absetzbar.(Für die meisten)
Die Kosten für die Einrichtung und Arbeitsmittel sind aber extra abziehbar.

Versteh ich das so richtig:
Miete oder Zinsen sowie Reperaturen u.ä. für das Haus anteilig bis max 2400 DM/Jahr.

Computer Möbel (loses Inventar ) extra ohne Limit.

Bitte um Auskunft

Lauf Urteil vom Bundesverfassungsgericht
ist ein Arbeitszimmer nur bis 2400 DM im
Jahr absetzbar.(Für die meisten)
Die Kosten für die Einrichtung und
Arbeitsmittel sind aber extra abziehbar.

Versteh ich das so richtig:
Miete oder Zinsen sowie Reperaturen u.ä.
für das Haus anteilig bis max 2400
DM/Jahr.

Computer Möbel (loses Inventar ) extra
ohne Limit.

Bitte um Auskunft

Genau so ist’s !!!

Peter

Hallo Jürgen,

im Archiv kannst Du dazu eine ausführliche Antwort von mir vom 16.08.99 finden.

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Gruss
WALTER