Arbeitunfall was steht mir zu und wie hoch

ich hatte am 12.10.2011 einen arbeitsunfall wo ich meinen linken mittelfinger eigeklempt habe. ich war danach noch 7 tage arbeiten und bin dann zu einem d-arzt der mich ins krankenhaus überwieß wo ich dann operriert wurde.
nun muß ich jeden tag in das krankenhaus.
welche kosten kann ich der berufsgenossenschaft geldent machen, was steht mir alles zu und wie ist es mit der lohnfortzahlung.
da ich den linken arm in gips habe kann ich nicht auto fahren und bin auf bus, bahn und bekannte mit auto angewissen.
ich hoffe mir kann jemand helfen.
mfg

Hallo, da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Allerdings würde Dir ein direkter Anruf bei der Berufsgenossenschaft sicher weiterhelfen. Ohnehin wirst Du dort über einen Antrag die Übernahme Deine Aufwendungen geltend machen müssen. Deine Lohnfortzahlung läuft ganz normal 6 Wochen über Deinen Arbeitgeber weiter.
Gruß
Ella

Hallo Stephie,
als erstes bekommst Du 6-Wochen-Lohnfortzahlung, da zahlt der Arbeitgeber Dein Gehalt weiter. Sollte es länger dauern gibt es Krankengeld. Bei einem Arbeitsunfall mußt Du Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, da ist das Krankengeld höher als bei einer anderen Krankheit. Eigentlich musst Du bei einem Arbeitsunfall, der über die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird, auch keine Zuzahlungen beim Arzt leisten, evtl. auch bei den Medikamenten. Aber Deine Krankenkasse müsste Dir dazu Auskunft geben können. Kostenerstattung von der BG kannst Du nur für die Fahrten zum Arzt erwarten, meine ich, weiss es aber nicht genau. Schau mal ob Du damit weiter kommst.
HG Circan

Auf alle Fälle kann das Km-Geld mit 0,30 EUR geltend gemacht werden sowie alle verschriebenen Hilfsmittel und Medikamente. Arbeitsausfall wird von der BGN selbst ermittelt.

Hallo stephie,

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, wird genauso behandelt wie krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Der ARbeitgeber zahlt 6 Wochen lang, falls die Krankeit so lange dauern sollte. Danach übernimmt die Entgeltfortzahlung (Krankengeld) die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft (Verletztensgeld) Ob du Ansprüche auf übernahme der Kosten hast, kann ich dir leider nicht sagen, müsstest dich bei deiner Krankenkasse informieren.

Gruß

Kancicegii

Hallo, 100 % ige Lohnfortahlung, natürlich die Fahrten zum Arzt angemessene Fahrten und alles was zur Genesung beiträgt. LG