Arbeitzeit - Gleitzeit

Hallo Arbeitsrechtler,

in einem Betrieb gälte die Regelung, daß es Morgens die Gleitzeiten von 7:00 bis 9:00 gibt und Abends von 15:15 bis 17:15

Nun sei dort ein AN beschäftigt, der aus verscheidenen Gründen (Kinder in die Schule bringen…) erst kurz vor 9:00 Uhr im Betrieb (ein chemisches Laboratorium) erscheint und somit auch erst kuzr vor 17:15 denselben verläßt.
Allerdings ist er von ca. 20 Beschäftigten einer der wenigen, die so handeln, die meisten erscheinen um 7:00 und gehen um 15:15, der vorletzte Mitarbeiter geht etwa 45 min vor dem besagten AN, sodaß er diese Zeit weitestgehend alleine im Labor verbringt, wobei er durchaus noch mit gefährlichen Chemikalien hantiert.

Der AG möchte ihn nun zwingen, sich der allgemeinen ‚Norm‘ anzupassen und spätestens um 8:00 zu erscheinen und um 16:00 zu gehen.
Kann er das, er beruft sich auf seine Aufsichtspflicht und der Haftung des/der Vorgesetzten.

Die Vorgesetzten sind nicht immer anwesend, weil sie regelmäßig auf Dienstreise sind, bzw auch zwischen 7:00 und 8:00 erscheinen und somit auch früher gehen.

Die Gleitzeiten sind in einem Tarifvertrag festgelegt worden.

Gandalf

Hallo

Die Gleitzeiten sind in einem Tarifvertrag festgelegt worden.

Tarifvertraglich zwingend geltende Bestimmungen können ohne entsprechende Öffnungsklausel im TV nicht einzelvertragich umgangen werden. Und Deine Fallschilderung verstehe ich so, daß eben eine solche Öffnungsklausel nicht existiert, oder?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Und Deine Fallschilderung verstehe ich so,
daß eben eine solche Öffnungsklausel nicht existiert, oder?

hm, das müßte erst geprüft werden.

Allgemeine Frage, was wiegt schwerer:
Arbeitstättenverordnung, die verbietet, daß einzelne Personen im Labor arbeiten
oder
Tarifrecht, das eine gewisse Kern- bzw. Gleitzeit festlegt?

Gandalf

Hallo Gandalf,

Allgemeine Frage, was wiegt schwerer:
Arbeitstättenverordnung, die verbietet, daß einzelne Personen
im Labor arbeiten
oder
Tarifrecht, das eine gewisse Kern- bzw. Gleitzeit festlegt?

Na ja, ich würde behaupten, dass die Verletzung der Arbeitsstättenverordnung ein „no go“ für den Arbeitgeber ist. Der Arbeitsbeginn sollte daraus abgeleitet im Team(!) lösbar sein.
Ist es das nicht und besteht ein Mitarbeiter auf Arbeitszeiten, die in diesem Team nicht realisierbar sind, dann würde sich mir als AG die Frage stellen, wie ich diesen(!) Mitarbeiter in Zukunft einsetzen soll, egal wie gleich „stur“ alle anderen sind.

Denn mit welcher, besseren Begründung sollte ich einen anderen aus meiner Sicht „unproblematischen“ Mitarbeiter bewegen, zu späteren Zeiten zu kommen, um den einen, der später kommt, nicht zum früheren Arbeitsbeginn zu zwingen?

Sehr ärgerlich auf jeden Fall für den Arbeitgeber (und damit auch für den oder die Betroffenen), egal was in welchem Vertrag steht …

Grüße
Jürgen

Hallo

Allgemeine Frage, was wiegt schwerer:
Arbeitstättenverordnung, die verbietet, daß einzelne Personen
im Labor arbeiten
oder
Tarifrecht, das eine gewisse Kern- bzw. Gleitzeit festlegt?

Natürlich muß die Arbeitstättenverordnung eingehalten werden, aber das ist ja scheinbar auch anders lösbar, als daß der AN fürher kommt.
Viele Freunde wird der AN sich vermutlich nicht mit seiner Beharrlichkeit machen, durch die dann evtl ein Kollege/Vorgesetzter länger bleiben muß, aber wenn er tatsächlich im Recht ist und das auch durchziehen will: gut.

Gruß,
LeoLo

Hallo Gandalf,

anzupassen und spätestens um 8:00 zu erscheinen und um 16:00
zu gehen.

yeah! Yeah! Gib mir diesen Arbeitgeber! *jubel*

Nee, im Ernst: für ein Labor ist es doch eher ungewöhnlich, dass die Leute schon so früh heimgehen, aber gut - das ist wohl so. Und in der Tat gibt es mit Sicherheit eine entsprechende Verordnung, dass kein Mitarbeiter alleine mit gefählichen Sachen arbeiten darf. Denn der Arbeitgeber kommt in Teufels Küche, wenn was passiert und der Unfall erst am nächsten Morgen bemerkt wird.

Aber warum macht man nicht einen Kompromiss: der Arbeitnehmer bleibt normalerweise bei seinen Arbeitszeiten, teilt sich aber seine Arbeit so ein, dass er am Abend (also wenn er alleine ist) nur noch Papierkram, Auswertungen und sowas erledigt. Gleichzeitig wäre es kein Schaden, wenn sich der Arbeitnehmer in den Schulferien wo keine Kinder in die Schule zu bringen sind, an die „üblichen“ Zeiten hielte.

*wink*

Petzi