Hoffe hier kann jemand etwas sinnvolles dazu scheiben.
Die Arbeitszeit ist laut Vertrag 40 Stunden/Woche. Die Monteure fahren zu zweit zum Kunden (Durchschnitt 45min.) Besorgen unterwegs die notwendigen Materialien. Dann bleiben die Monteure beim Kunden um die 6 Stunden. In dieser Zeit berechnet man dem Kunden das dreifache von dem was die Arbeiter erhalten, inklusive ca.25% Lohnnebenkosten. Ist ja auch in Ordnung, Soll die Firma ja auch verdienen.
ABER!!!
Die Monteure sollen 174 Stunden im Monat bei den Kunden arbeiten. In der Regelarbeitszeit erwirtschaftet man nach der krummen Rechnung 30%minus. Dann müssen Überstunden ohne Ende gemacht werden, sonst gibt es Ärger. Überstunden mit angeblich Freizeitausgleich, den die Arbeiter aber nicht nehmen können ohne wieder ins minus zu rutschen. Wenn die Arbeiter dann um 14 Uhr fertig sind, sollen sie nicht zur Werkstatt sondern noch einen Kunden aufsuchen. Also wieder fahren, auspacken, schaffen, einpacken, Detaillierte Rechnung erstellen und dann spät zur Werkstatt fahren. Privates Leben? Na also jetzt wollen wir aber nicht unverschämt werden…
Gibt es da Regelungen die ich den Leuten raten kann? Kann man noch nach 14Uhr Arbeiten anordnen wenn ganz klar ist, das damit noch mehr Überstunden herauskommen? Müssen sich die Leute das gefallen lassen, das es immer nur Ärger wegen der Fahrtzeiten gibt und dem besorgen der Materialien. Ist das ganze Überhaupt mit den Arbeitnehmergesetzen zu vereinbaren?
hallo.
Müssen sich die
Leute das gefallen lassen, das es immer nur Ärger wegen der
Fahrtzeiten gibt und dem besorgen der Materialien. Ist das
ganze Überhaupt mit den Arbeitnehmergesetzen zu vereinbaren?
das besorgen von material gehört natürlich zur arbeitszeit.
aber welche fahrzeiten als arbeitszeit zählen, ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt.
schau mal, ob hier http://www.handwerksblatt.de/component/docman/doc_do… deine fragen beantwortet werden.
und überstunden ohne die möglichkeit, sie abzufeiern, muß rein rechtlich niemand hinnehmen: http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
gruß
michael
FAQ:1129 gilt auch für Antwortende
hallo.
Hallo,
und überstunden ohne die möglichkeit, sie abzufeiern, muß rein
rechtlich niemand hinnehmen:
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
Das ist erst mal - auch in Verbindung mit § 3 ArbZG in dieser Pauschalität falsch.
gruß
&Tschüß
michael
Wolfgang
?
hallo.
„Re: FAQ:1129 gilt auch für Antwortende“
sind „die leute“, denen der fragende - rein hypothetisch - etwas raten möchte, denn von der FAQ erfaßt?
und überstunden ohne die möglichkeit, sie abzufeiern, muß rein
rechtlich niemand hinnehmen:
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.htmlDas ist erst mal - auch in Verbindung mit § 3 ArbZG in dieser
Pauschalität falsch.
weil…? (abgesehen davon, daß meine behauptung tatsächlich mangelhaft ist, weil es natürlich auf das ausmaß der überstunden ankommt - deshalb der verweis auf §3 ArbZG))
interessierter gruß
michael
hallo.
„Re: FAQ:1129 gilt auch für Antwortende“
sind „die leute“, denen der fragende - rein hypothetisch -
etwas raten möchte, denn von der FAQ erfaßt?
Was hat u.a. diese Formulierung im UP
„Gibt es da Regelungen die ich den Leuten raten kann?“
mit „hypothetisch“ zu tun ?
:
interessierter gruß
&Tschüß
michael
Wolfgang