Arbeitzeiterfassung

Hallo, darf ein Arbeitgeber die geleistete arbz. im 1/4std block abrechnen oder muß er sich an "gestempelte zeit halten(min genau)
Danke im voraus Ina

Hallo Ina

Verrätst Du uns denn auch, was vertraglich dazu vereinbart ist und warum der AG diese Modalität wählt?

Gibt es einen Betriebsrat? Hat der dazu keine Meinung?

Gruß,
LeoLo

Also es handelt sich um einen 400€job vereinbart ist da garnichts. der AG rechnet im 1/4 block warum auch immer. Betriebsrat gibt es nicht.

Hallo

Nichts vereinbart? Der AN kann kommen und gehen wann er will?

Gruß,
LeoLo

Ja, so änlich, an wochentagen stellt der AN seine arbeitskraft zB von 8.00-ca13.00 zur verfügung, am WE dan aber die volle schicht von 6.45-14.00. wenn An in der Woche aber eher anfangen kann, dann fängt er eben eher an!usw.zb 7.50 uhr-13.00. es gibt beim AG eine digitale „Stempeluhr“ die durch eine kreditkartenänliche Karte bedient wird.