Hallo,
ich arbeite seit 13 Mon. im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung mit einer Sollarbeitszeit v. 169h monatlich. laut Zeitarbeitsfirma soll ich viele Minusstunden haben und deshalb eine Abmahnung bekommen.
Wie werden Feiertage bezüglich des Zeitarbeitskonto behandelt? Klar es gibt das Entgeld, aber werden die Stunden regulär gutgeschrieben, oder verringert sich die Sollarbeitszeit in dem Monat bzw. muss ich jetzt alle Feiertage nacharbeiten? Die Rechtssprechung ist ambivalent (z.B. Weihnachtsfeiertage müssen nicht gezahlt werden, da eh kein Arbeitseinsatz möglich ist) und ich arbeite auf einem Amt, das ist bei Feiertagen geschlossen.
Gibt es auch ein Jahreszeitkonto, wo Monate mit weniger Arbeitstagen (Mai) mit anderen Monaten (Juli) vererchnet werden.
Von der Geschäftsführerin bekomme ich keine klare Antwort, je nach ihrer Stimmungslage widerspricht sie sich.
Vielen Dank!
Caro