Arbeitzeugniskopie gefälscht

Hi,
eine Diskussion zu diesem Thema ‚Fälschung von Arbeitszeugnis‘ ist leider schon archiviert, deshalb kann man keinen Folgeartikel dazu schrieben. Also gesetzt den Fall, man ändert den Zeitraum der Beschäftigung auf einer KOPIE (eingescanntes JPG) eines Arbeitszeugnisses und verschickt dann diese Kopie mit dem Anschreiben, etc. als Bewerbung per E-mail an einen potentiellen Arbeitgeber. Wie kann das Verhalten, wenn überhaupt, geahndet werden?

Danke im voraus
Cassandra

Hallo,

Also gesetzt den Fall, man ändert
den Zeitraum der Beschäftigung auf einer KOPIE (eingescanntes
JPG) eines Arbeitszeugnisses und verschickt dann diese Kopie
mit dem Anschreiben, etc. als Bewerbung per E-mail an einen
potentiellen Arbeitgeber. Wie kann das Verhalten, wenn
überhaupt, geahndet werden?

Urkundenfälschung nennt man das. Dazu der Gesetzestext aus §267 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html): „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, …“

Urkunden sind nicht nur die Zettel mit Stempel und Unterschrift, sondern nach http://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde#Merkmale_einer_… all das, was einen Gedanken verkörpert und als Beweis im Rechtsverkehr verwendet wird.

Geahndet wird das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (auch aus oben verlinktem Gesetz).
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Cassandra,

durch Nichteinstellung wegen „Urkundenfälschung“, falls es rauskommt.

Beschäftigungslose Zeiten sollte man anders „kaschieren“ oder benennen.

WahrheitsliebendeGrüße Grisu

Hallo loderunner,
habe ich zunächst auch vermutet aber unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung steht ziemlich eindeutig: '… Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung kann im strafrechtlichen Sinne nur das Original verfälscht werden. … ’
Also eine Urkundenfälschung wird das Ändern einer Kopie nicht sein, allerdings weiß ich nicht ob u.U. Betrug in frage käme?

Gruß
Cassandra

Hi!

Eine Urkunde kannman nur im Original fälschen - bei einer unbeglaubigten Kopie ist dieser Tatbestand nicht möglich.

Was passieren kann, ist recht kurz geschildert:
Der AG findet es heraus und fechtet den Arbeitsvertrag wirksam an.
http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html

Das ist „besser“ als eine fristlose Kündigung, da ein Arbeitsvertrag nichtig wird, also quasi nie existiert hat (klar wird abgerechnet bis zum Ende - das nennt man dann "faktisches Arbeitsverhältnis).
Eine Kündigungsschutzklage scheidet schonmal aus, da es weder eine Kündigung noch einen Arbeitsvertrag gab…

VG
Guido

Hallo.

Das ist „besser“ als eine fristlose Kündigung, da ein
Arbeitsvertrag nichtig wird, also quasi nie existiert hat
(klar wird abgerechnet bis zum Ende - das nennt man dann
"faktisches Arbeitsverhältnis).

Hat man dann eigentlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für die entsprechende Zeit?

Eine Kündigungsschutzklage scheidet schonmal aus, da es weder
eine Kündigung noch einen Arbeitsvertrag gab…

Wie würde man sich denn gegen eine unberechtigte Anfechtung wehren? Eine entsprechende Möglichkeit muss es ja eigentlich geben, oder?

Sebastian.

Hallo,

'… Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung
kann im strafrechtlichen Sinne nur das Original verfälscht
werden. … ’

Man sollte halt alles lesen. Natürlich hast Du völlig recht.

Also eine Urkundenfälschung wird das Ändern einer Kopie nicht
sein, allerdings weiß ich nicht ob u.U. Betrug in frage käme?

Täuschung ist gegeben, Absicht auch, beim Vermögensvorteil bin ich mir nicht sicher. Der Arbeitgeber ‚verliert‘ ja den Lohn, aber dafür bekommt er Arbeitskraft.
Vielleicht mal im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ nachfragen?
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für die Info Guido,

wie sieht es dann noch mit dem strafrechtlichen Aspekt aus?

Gruß
Cassandra

Hi!

wie sieht es dann noch mit dem strafrechtlichen Aspekt aus?

Keine Ahnung - ist nicht meine Baustelle.

VG
Guido

Hi!

Hat man dann eigentlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für
die entsprechende Zeit?

Ja.

Wie würde man sich denn gegen eine unberechtigte Anfechtung
wehren? Eine entsprechende Möglichkeit muss es ja eigentlich
geben, oder?

Man kann natürlich klagen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Anfechtung nicht beendet ist - aber etliche Einschränkungen, die den AG bei einer „normalen“ Kündigung einschränken, fallen weg.

VG
Guido