servus,
angenommen jemand hätte einen arbeitsvertrag (unbefristet)zur aushilfe unterschrieben -er ist seit dem, etwas mehr als einem jahr im betrieb- mit dem inhalt: arbeitszeit nach ABSPRACHE UND BEDARF. bei der einstellung wurde ihm -und anderen aushilfen- gesagt, dass es wichtig sei, dass er immer am wochenende (freitag und sonntag) arbeiten müsse.
nun aber wäre der AG auf die idee gekommen, aufgrund der geringen auftragslage, zu sagen, er breuchte den ganzen november nicht zu arbeiten.
könnte der arbeitnehmer auf „seine“ arbeitstage im november bestehen?
danke
WoW, das finde ich ja bischen derbe und unsozial 
Ich weis da leider keine Antwort.
Aber falls dies rechtens ist, kann ich bitte eine Kopie deine Arbeitsvertrages haben.
Dann mache ich doch eine Firma nur mit Arbeitsklaven auf, die ich nach hause schicken kann wenn keine Aufträge da sind 
Und wehe einer hat Smstag abends um 21 Uhr sovort bei Anrif keine Zeit weil sein Kind geburtstag hat, die Frau krank ist und seine Oma mitlerweile an unterenährung im sterben liegt *fg*
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Hi dude,
schau mal da rein
http://www.rechtslexikon-online.de/Arbeit_auf_Abruf….
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
Entsprechender Absatz steht etwas weiter unten.
Viel Glück
LG Jadzia
PS: Das brauche ich eigentlich auch, da ich mich morgen ohne Anwalt vors Arbeitsgericht wagen muss. Vielleicht haste ja Zeit zum Daumen drücken 
Hallo Jadzia,
ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht zwangsläufig:
Man beachte TzBFG §12 / insbesondere (3):
„Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden“
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/
Gruß Ivo
Hi Ivo,
ich habe nur Links angeboten und doch nichts behauptet. Anscheinend fühlt man sich hier im Forum recht schnell angegriffen und springt gleich auf andere los? (nicht böse gemeint!)Ich habe ja nicht einmal eine Behauptung aufgestellt (fragendguck
)
Genauer geschaut hab ich halt nicht, und mir auch nicht alles durchgelesen. Ich denke ein bisschen sollen die Leute sich ja auch selbst helfen lernen, wenn sie schon nicht googeln, sondern gleich hier fragen 
Wenn der § nur für einen Tarifvertrag gilt, kann dule ja vielleicht Glück haben, dass dieser § mangels Tarifvertrag (was ja bei diesem Vertragskonstrukt auch eher unwahrscheinlich ist, da sich Gewerkschaften wohl kaum auf eine solch schwammig formulierte Regelarbeitszeiten einlassen würden) nicht für sie gilt.
Wie gesagt, hab mich nicht damit befasst.
Gibt es da aber nicht auch was, dass man zumindest Anspruch auf die durchschnittlich anfallendenden Stunden in einem gewissen Zeitraum hat? (13 Wochen oder so?) Hier ist die regelmäßige wö-AZ ja wohl nicht festgelegt worden.
Vielleicht weißt du was ich meine, oder kannst die richtige Antwort auf dule´s Frage geben?
G Jadzia
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Hallo Jadzia,
ich habe nur Links angeboten und doch nichts behauptet.
Ich hab dein Posting ja nur ergänzt, da man bei den Links den Eindruck gewinnen konnte, dass das so zwangsläufig verbindlich ist.
Anscheinend fühlt man sich hier im Forum recht schnell
angegriffen und springt gleich auf andere los? (nicht böse
gemeint!)Ich habe ja nicht einmal eine Behauptung aufgestellt
Nun ja, Arbeitsrecht - besonders in der heutigen Zeit - ist ein heikles Thema, bei dem schnell Irrtümer zu falschen Handlunge führen können.
Daher wird hier ein bischen sensibel mit dem Thema und Brett umgegangen.
Genauer geschaut hab ich halt nicht, und mir auch nicht alles
durchgelesen. Ich denke ein bisschen sollen die Leute sich ja
auch selbst helfen lernen, wenn sie schon nicht googeln,
sondern gleich hier fragen 
Es ist nicht deine Aufgabe irgendwen zum Googeln erziehen zu müssen, auch wenn ich dir hier recht gebe.
Nur ging das aus deinem Posting nicht hervor - im gegensatz zu weiter oben.
Wie gesagt, hab mich nicht damit befasst.
Eben…
Gibt es da aber nicht auch was, dass man zumindest Anspruch
auf die durchschnittlich anfallendenden Stunden in einem
gewissen Zeitraum hat? (13 Wochen oder so?) Hier ist die
regelmäßige wö-AZ ja wohl nicht festgelegt worden.
Vielleicht weißt du was ich meine, oder kannst die richtige
Antwort auf dule´s Frage geben?
Nein, da mir ein Haufen Angaben fehlen und ich wohl letztendlich auf einen Anwalt für AR verweisen würde, der den Fall ins Detail besprechen könnte.
Gruß Ivo