Arbieten in D - Wohnen in F

Habe mal einige Fragen an die Experten bzgl. Steuer und Sozialverischerungsbeiträge

Habe in Baden-Baden eine Arbeitsstelle angenommen und überlege nun ob ich ins Elsass ziehen soll. Was muss ich da beachten. Die Einkommensteuer in F müsste doch greifen und wenn ja wie hoch ist denn diese. Wird die dann auch monatlich vom Lohn abgezogen und ans französiche Finanzamt abgeführt. Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträge aus. Wo fallen denn diese an. Wenn ich die Deutschen Sozialversicherungsbeiträge zahle, kann ich dann trotzdem in Frankreich zum Arzt gehen und wie sieht es da dann aus zwecks so blöde Fragen wie Arzneimittel, Praxisgebühr etc…Wenn ich Arbeitslos werde, wo muss ich mich dann melden. Um Tipps und Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank

Hallo Marco,

Habe in Baden-Baden eine Arbeitsstelle angenommen und überlege
nun ob ich ins Elsass ziehen soll.

Willkommen im Südwesten!

Die Einkommensteuer in F müsste doch greifen und wenn ja wie
hoch ist denn diese.

Ja, Du hast Glück. Nach Artikel 13 Abs 5 DBA (= Doppelbesteuerungsabkommen) Frankreich sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei sog. Grenzgängern (Vorbehalt: bin nicht sicher, ob gesamt Alsace-Lorraine zur Grenzregion gehört, glaube ja - hier ist definitive Information vor Ort notwendig) ausschließlich dort steuerbar, wo sie ansässig sind. Also kein Ärger mit beschränkter Steuerpflicht in D, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht etc.

Wird die dann auch monatlich vom Lohn
abgezogen und ans französiche Finanzamt abgeführt.

Nein. Als französischer Resident und Steuerpflichtiger hast Du direkt mit dem Fiskus zu tun. Die Fristen für die Steuererklärung sind sehr eng (30. März dieses Jahr, immer abhängig von Werktagen), es werden Vorauszahlungen festgesetzt wie in Deutschland bei Selbständigen. Die frz. ESt ist sehr einfach strukturiert, man kann einem Franzosen nicht gut erklären, was ein deutscher Steuerberater macht - der heißt dort Expert Comptable und dieses beschreibt seine Tätigkeit.

Zur Höhe der frz. ESt recht einfach dargestellt bei http://www.lesechos.fr/patrimoine/guide/FIS24.html und etwas ausführlicher bei http://impotrevenu.com

Wie sieht
es mit den Sozialversicherungsbeiträge aus. Wo fallen denn
diese an.

Sie fallen dort an, wo Du nicht nur vorübergehend beschäftigt bist: In Deutschland.

Wenn ich die Deutschen Sozialversicherungsbeiträge
zahle, kann ich dann trotzdem in Frankreich zum Arzt gehen

Ja. Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen D-F. Du brauchst aber von Deiner deutschen KK ein extra Formular für Frankreich.

und
wie sieht es da dann aus zwecks so blöde Fragen wie
Arzneimittel,

Werden im Rahmen bestimmter Grenzen durch die deutsche KK erstattet wie durch eine private KV, weil die französische Sécurité Sociale keine Arzneimittelkosten übernimmt. Also selber in Vorlage treten, Nachweise bei der deutschen KK reingeben.

Praxisgebühr etc…

Gibts keine in F.

Wenn ich Arbeitslos werde, wo
muss ich mich dann melden.

Du bleibst als in D Sozialversicherungspflichtiger im deutschen System.

Ich bin nicht sicher, ob und unter welchen Bedingungen Du als französischer Resident überhaupt in D einen Anspruch auf Leistungen hast. Dieses darf ich ans Brett „Versicherungen“ weitergeben.

Schöne Grüße

MM

Grenzgänger Frankreich
Hi,

Die Grenzgängerregelung gilt nur für Orte innerhalb 20/30 km Grenze. Es gibt Listen, welche Orte dazugehören. Deshalb empfehle ich, einfach mal das Finanzamt Baden-Baden anzurufen und dort die zuständige Stelle für Grenzgänger zu verlangen. Die können dann weiterhelfen.

Hier noch ein paar weitere Links
http://citizens.eu.int/de/de/destinationchoice.htm

Informationen zum französischen Steuerrecht finden sich unter folgenden Links:
http://www.minefi.gouv.fr

http://www.finances.gouv.fr

http://www.forum-steuern.de/index1.htm
dort gibt es Länderinfos

Der Link ist zwar für Urlauber gedacht aber das sind viele nützliche Infos drin!

http://www.lonelyplanet.com/destinations/

http://www.sw2.euv-frankfurt-o.de/VirtuLearn/kult/In…
–Kulturschock

http://www.web-wren.com/IDA/ImAusland/index.html
–Leute im Ausland, die deutsch sprechen

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html
–Krankenversicherungsinfos
und bei bfa-berlin.de

Ich hoffe, ich habe dich jetzt nicht mit den Links erschlagen. Ich sammle die Links, wenn ich darüber stolpere und vielleicht sind die passenden Infos dabei. Ich hab nicht alles nochmal durchgecheckt :wink:

Viele Grüße
C.

vielen Dank für die Tipps.

Leider kann ich kein Französich, deswegen kann ich die Links auch nur bedingt nutzten. Englisch wäre da kein Problem. Gibt es irgendeine Liste auf deutsch welche mir die französichen Einkommensteuer angibt und am besten noch wie sie sich zusammensetzt. Vielen Dank

Hallo Marco,

leider kann ich Dir nur französischsprachige Quellen benennen. Halte es beiläufig auch für notwendig, in Deine Überlegungen einzubeziehen, dass auch in Alsace & Lorraine Amtssprache Französisch ist. Mindestens in der Grenzgängerzone kommt man auch zu keinen guten Ergebnissen, wenn man sich bei Nachbarn, Briefträger, Immobilienmakler, Notar etc. auf Deutsch einführt. Wegen der Änlichkeit der Sprachen können die meisten Leute im Elsass Deutsch, aber sie legen idR großen Wert darauf, dass sie keine Chleus sind. Nach drei Sätzen Französisch zum Deutschen übergehen ist was anderes.

Weiter im Land drin von der Grenze weg wirds dann anders, dô werd uff dr Gass, mit äm Faktör, uff dr Märie un bîm Bulascheh es bizli meh uff Alemannisch graatscht.

Wieauchimmer, hier eine Darstellung der frz. Arbeitnehmerveranlagung - nicht erschöpfend, unverbindlich, aber vielleicht für eine grobe Schätzung geeignet:

In einem ersten Schritt werden von der Summe der stpfl. Einnahmen eine Reihe von Dingen abgezogen. Weniger als in Deutschland, auch nicht so fummelig differenziert nach Werbungskosten, Sonderausgaben, Ag. Belastungen. Bei einem Arbeitnehmer kommen (derzeit, teils konjunkurabhängig) grob folgende Bereiche in Frage:

Kinderbetreuung, Studium von Kindern, Haushaltshilfe, Lebensversicherung, Gewerkschaftsbeiträge, Spenden, Finanzierung, Instandhaltung und Verwaltung selbstgenutzten Wohneigentums.

Die sich nach diesen Abzügen ergebende Zwischensumme wird durch eine Anzahl von „parts“ geteilt, die sich aus dem Familienstand ergibt und sich zwischen 1 (für Ledige ohne Kinder) und 4 (Familienväter) bewegt.

Auf das Resultat wird der gestaffelte Steuersatz, le barême, angewandt:

Für eine Tranche von Null bis 4.262 € = 0, bis 8.382 € 6,83%, bis 14.753 € = 19,14%, bis 23.888 € = 28,26 %, bis 38.868 € = 37,38 %, bis 47.932 € = 42,62 %, darüber 48,09 %. Dabei bleiben die jeweils „aufgefüllten“ Tranchen jeweils mit dem jeweiligen Steuersatz belastet, der für diese Tranche gilt.

Aus den so berechneten Beträgen wird eine Summe gebildet, die man am Ende wieder mit der vorher als Divisor angewandten Zahl der „parts“ multipliziert.

Wenn Du möchtest, kannst Du Einzelangaben per mail übermitteln: Da in Frankreich die Steuererklärung für Arbeitnehmer von jedem StPfl leicht selbst erstellt und berechnet werden kann, handelt es sich dabei nicht um eine unzulässige Hilfeleistung, wenn ich mit ein paar Beispielzahlen in die öffentlich zugänglichen frz. Quellen reingeh und Dir das Ergebnis mitteile.

Ganz grob übern Daumen siehst Du, dass die pure Besteuerung im Arbeitnehmer-Fall ohne Besonderheiten bei durchschnittlichem Einkommen in etwa der Besteuerung in Deutschland entspricht - allerdings mit mehr familienabhängigen Komponenten.

Schöne Grüße

MM

Hi,

in Deutsch
http://www.minefi.gouv.fr/minefi/minefi_all/index.htm

und ohne Französischkenntnisse würde ich dir auch abraten. Man sollte sich bei Behörden und Nachbarn ausdrücken können.

Viele Grüße
C.