Hallo Marco,
leider kann ich Dir nur französischsprachige Quellen benennen. Halte es beiläufig auch für notwendig, in Deine Überlegungen einzubeziehen, dass auch in Alsace & Lorraine Amtssprache Französisch ist. Mindestens in der Grenzgängerzone kommt man auch zu keinen guten Ergebnissen, wenn man sich bei Nachbarn, Briefträger, Immobilienmakler, Notar etc. auf Deutsch einführt. Wegen der Änlichkeit der Sprachen können die meisten Leute im Elsass Deutsch, aber sie legen idR großen Wert darauf, dass sie keine Chleus sind. Nach drei Sätzen Französisch zum Deutschen übergehen ist was anderes.
Weiter im Land drin von der Grenze weg wirds dann anders, dô werd uff dr Gass, mit äm Faktör, uff dr Märie un bîm Bulascheh es bizli meh uff Alemannisch graatscht.
Wieauchimmer, hier eine Darstellung der frz. Arbeitnehmerveranlagung - nicht erschöpfend, unverbindlich, aber vielleicht für eine grobe Schätzung geeignet:
In einem ersten Schritt werden von der Summe der stpfl. Einnahmen eine Reihe von Dingen abgezogen. Weniger als in Deutschland, auch nicht so fummelig differenziert nach Werbungskosten, Sonderausgaben, Ag. Belastungen. Bei einem Arbeitnehmer kommen (derzeit, teils konjunkurabhängig) grob folgende Bereiche in Frage:
Kinderbetreuung, Studium von Kindern, Haushaltshilfe, Lebensversicherung, Gewerkschaftsbeiträge, Spenden, Finanzierung, Instandhaltung und Verwaltung selbstgenutzten Wohneigentums.
Die sich nach diesen Abzügen ergebende Zwischensumme wird durch eine Anzahl von „parts“ geteilt, die sich aus dem Familienstand ergibt und sich zwischen 1 (für Ledige ohne Kinder) und 4 (Familienväter) bewegt.
Auf das Resultat wird der gestaffelte Steuersatz, le barême, angewandt:
Für eine Tranche von Null bis 4.262 € = 0, bis 8.382 € 6,83%, bis 14.753 € = 19,14%, bis 23.888 € = 28,26 %, bis 38.868 € = 37,38 %, bis 47.932 € = 42,62 %, darüber 48,09 %. Dabei bleiben die jeweils „aufgefüllten“ Tranchen jeweils mit dem jeweiligen Steuersatz belastet, der für diese Tranche gilt.
Aus den so berechneten Beträgen wird eine Summe gebildet, die man am Ende wieder mit der vorher als Divisor angewandten Zahl der „parts“ multipliziert.
Wenn Du möchtest, kannst Du Einzelangaben per mail übermitteln: Da in Frankreich die Steuererklärung für Arbeitnehmer von jedem StPfl leicht selbst erstellt und berechnet werden kann, handelt es sich dabei nicht um eine unzulässige Hilfeleistung, wenn ich mit ein paar Beispielzahlen in die öffentlich zugänglichen frz. Quellen reingeh und Dir das Ergebnis mitteile.
Ganz grob übern Daumen siehst Du, dass die pure Besteuerung im Arbeitnehmer-Fall ohne Besonderheiten bei durchschnittlichem Einkommen in etwa der Besteuerung in Deutschland entspricht - allerdings mit mehr familienabhängigen Komponenten.
Schöne Grüße
MM