Liebe WWW-ler,
jemand möchte auf der Basis „geringfügig Beschäftigter“ eine
Putzhilfe beschäftigen und möchte in einem Arbeitsvertrag festhalten,
was diese Putzhilfe wie oft putzen soll. Müßte er hierfür bestimmte
Formen wahren oder kann das ganz formlos „auf einem Blatt karierten
Papiers“ gemacht werden?
Gruß
Alexander
Hallo Alexander,
Müßte er hierfür
bestimmte
Formen wahren oder kann das ganz formlos „auf einem Blatt
karierten
Papiers“ gemacht werden?
Das Arbeitsverhältnis kommt sogar ohne schriftlichen Vertrag aus. Nur hat man dann im Ernstfall Nachweisprobleme, was man irgendwann mal (mündlich) vereinbart hat.
MfG
Arbeitsverträge
… brauchen keine Schriftform.
Es gibt jedoch ein Gesetz über den nötigen Inhalt (finde es gerade nicht bei Dejure.org), das jedoch keinerlei Konsequenzen hat.
In diesem Sinne der er recht simpel sein.
Gruß
Stefan
Ergänzung
Es gibt jedoch ein Gesetz über den nötigen Inhalt (finde es
gerade nicht bei Dejure.org), das jedoch keinerlei
Konsequenzen hat.
-> http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/
Vielen Dank!
…und entschuldigt den Tippfehler in der Überschrift 
off topic
…und entschuldigt den Tippfehler in der Überschrift 
Den hätte ich jetzt gar nicht gemerkt, wenn dus nicht erwähnt hättest. 
Gern geschehen.
@Mod. Mein off topic ist zur Löschung ohne Benachrichtigung freigegeben.
Ja, das ist es
Sehe ich als Anhaltspunkt für das, was ich reinschreiben würde.
Gruß
Stefan