Hallo zusammen und einen guten Abend,
mal wieder ein Fall aus der Alltags-Praxis, für dessen Lösung ich um Eure Aufmerksamkeit bitte.
AG ist ein Wirtschaftsverband, Tarifvertrag gibt es keinen, genauso wenig einen BR.
AG hat eine 100%ige Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, auch hier gibt es keinen TV und keinen BR. „Chef“ von beiden ist in Personalunion ein älterer, sympathischer Herr, der durchaus als AN-freundlich, zumindest aber als AN-umgänglich, gilt. Er genießt innerhalb der beiden Unternehmen (und auch außerhalb) hohen Respekt. Bisher hat er sich immer als fair und gerecht erwiesen, so die bisherigen Aussagen.
Innerhalb der GmbH wird nun aus Altergründen eine ANin vermutlich zum 01.03.2011 ausscheiden. An eine Neubesetzung der Stelle ist aus gewissen (betriebswirtschaftlichen) Gründen nicht gedacht.
Der AG (Wirtschaftsverband WV) bietet nun einem AN des WV an, zu diesem Zeitpunkt in die GmbH zu wechseln. Dieser AN wäre zum Zeitpunkt eines Wechsels bereits 13 Jahre und 11 Monate im WV beschäftigt. Neues Aufgabengebiet wäre das bisherige, alte.
Der betreffende AN hat in der Vergangenheit, ebenfalls in Personalunion, wie sein Chef, Aufgaben erledigt, die sowohl GmbH als WV betrafen, Gewichtung anfänglich, in den ersten Jahren, ca. 60-65% Prozent WV, jetzt aktuell ca. noch 45-50% Prozent WV. Dies liegt an verschiedenen Faktoren, deren Erläuterung es hier nicht bedarf. Fakt ist aber, dass die Ertragslage der GmbH eher positiv zu bewerten ist, die Ertragslage des WV sehe ich bei den vorgelegten Zahlen bei betriebswirtschaflich „Neutral“.
Arbeitsrechtlich stellt sich nun für den betreffenden AN die Frage, worauf er achten muss, wenn er tatsächlich in die GmbH wechseln würde. AG erklärte bisher in den Gesprächen, dass AN nicht schlechter gestellt werden würde, als bisher. (Ginge m.E. auch nicht wirklich, wenn es fair zugehen soll.)
Das würde bedeuten, dass vertraglich die bisherige Tätigkeitszeit/Zugehörigkeit von fast 14 Jahren anerkannt und festgeschrieben würde.
Ebenso würde der AN vermutlich ein höheres Gehalt erhalten (angeboten bekommen), da in der GmbH im Gegensatz zum WV kein Weihnachtsgeld gezahlt wird (so der AN). Ob die MA der GmbH so etwas wie eine Bilanzprämie (im März/April) erhalten, kann AN nicht sagen.
Kündigungsfristen des neuen AV würden sich an der bisherigen kumulierten Tätigkeitszeit/Zugehörigkeit für das „Gesamtunternehmen“ orientieren, also aktuell fünf Monate zum Monatsende aus AG-Sicht, aus AN-Sicht weiterhin 1 Monat zum Monatsende.
Urlaub würde auch analog zum bisherigen Verfahren/zur bisherigen Zugehörigkeit bei 30 Tagen bleiben.
Gibt es dabei einen (oder gar mehrere) „Fallstrick/e“? Worauf sollte der AN dringend und unbedingt achten? Ein Zeugnis für die fast 14 Jahre „Verbandsarbeit“ mit Hinweis auf die Fortführung unter dem Mantel „GmbH“ sollte aus Sicht des AN ebenfalls drin sein. Geht das? Was gäbe es noch zu beachten?
Danke für Zielführende (denn der AN möchte wohl im Prinzip schon) Aussagen und Antworten.
Schönen Abend noch und viele Grüße
RaBra
