Archäologe wurde festgenommen weil er seinen Job gemacht hat

Die meisten Wissenschaftler engagieren nicht hunderte Mitarbeiter um dann von der örtlichen Polizei weggeschickt zu werden weil sie keine Genehmigung für ihre Arbeiten beantragt haben.

Du legst mir mal wieder Worte in den Mund. Wo soll ich mich abfällig über einen Rechtsstaat geäußert haben? Habe übrigens immer noch keine sinnvolle Antwort darüber erhalten was denn wäre, wenn ein Wissenschaftler in Nord-Zypern tätig ist und die Republik Zypern deshalb einen Haftbefehl ausstellt weil der Wissenschaftler ohne die Genehmigung der Republik Zypern geforscht hat. Außer der Türkei hat kein Land Nord-Zypern als Staat anerkannt. Würdest Du solche Haftbefehle auch durchsetzen?

Schau mal dein OP an. Du kritisierst einen Vorgang, der in jedem Rechtsstaat genau so durchgeführt wird.

Auch wiederholte Lügen bleiben Lügen. Oleksandr Butyagin wurde nicht festgenommen, weil er auf der Krim „geforscht“ hat. Er soll mutmaßlich an einer Kulturstätte vorsätzlich Zerstörungen verursacht haben. Zufälligerweise gibt es gerade heute einen Artikel von deinem Lieblingsmedium dazu:

Oleksandr Butyagin, ein Mitarbeiter des Staatlichen Eremitage-Museums in St. Petersburg, wird vorgeworfen, der antiken Stadt Myrmekion erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Die Ausgrabungen im Bezirk Kertsch auf der Krim sollen zwischen 2014 und 2019 ohne Genehmigung der ukrainischen Behörden stattgefunden haben. Der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU erklärte in einer Stellungnahme, dass Butyagins Archäologenteam die sogenannte Kulturschicht der ukrainischen Halbinsel bis zu einer Tiefe von fast zwei Metern entfernt habe. Das berichten „Euro News“ und „Art News“. Die ukrainischen Behörden schätzen den Schaden auf etwa 4,75 Millionen US-Dollar.

Ein polnisches Gericht wird urteilen, ob die ukrainischen Vorwürfe eine Auslieferung rechtfertigen. So funktioniert ein Rechtsstaat. Ganz ohne Lügen.

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Ja, es sollte geprüft werden ob der Wissenschaftler Dinge getan hat die über die Genehmigungen der lokalen Behörden hinausgingen. Soweit ich weiß gab es zu der Zeit keine ukrainischen Behörden mehr auf der Krim, also stellt sich die Frage, wieso die Ukraine einen Haftbefehl beantragt hat. Sollte Deiner Ansicht nach der Haftbefehl umgesetzt werden wenn irgendein Land diesen ausstellt welches am besagten Ort keine staatliche Vertretung hat?

Das hatten wir doch schon:

Wenn ukrainische Behörden keine Genehmigung erteilten, hatte er keine. Wenn er gegen ukrainisches Recht verstieß, kann er dafür auch von ukrainischen Behörden/Gerichten auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn man dieser Ansicht nicht ist, vertritt man offensichtlich die Ansicht, dass die Krim nicht mehr zur Ukraine gehört.

Auf eine der beiden Varianten hast Du Dich bis heute noch nicht festlegen wollen, was im Grunde auch eine Aussage ist.

Wie Du übrigens auch meine beiden Fragen nicht beantwortet hast:

Mehr zum Thema Staat:

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Vielleicht sollte sich @Desperado mal mit der „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten“ und deren Nachfolgevereinbarungen beschäftigen, die Teil des humanitärem Völkerrechts sind und von der russischen Föderation in ausdrücklicher Anerkennung als Rechtsnachfolgerin der (erstunterzeichnenden) UdSSR anerkannt wurde.
Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – Wikipedia
Diese Konvention gilt auch für Kulturgüter in Gebieten, deren Annexion nicht international anerkannt wurde.
Kulturgüter in Nordzypern sind leider nicht dadurch geschützt, da die Türkei und Zypern der Konvention nicht beigetreten sind.
IHL Treaties - Final Act on the Protection of Cultural Property, The Hague, 1954 Ratification

&tschüß
Wolfgang

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Und ist Rußland beigetreten? Was ist denn “international anerkannt”. Reicht es, wenn Guinea-Bissau ein Land anerkennt? Müssen alle Länder ein Land anerkennen damit die Konvention gültig ist? Oder ist diese Konvention genau so ein Papiertiger wie das Völkerrecht?

Hallo,

was ist an diesem Satz

so schwer zu verstehen?

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Es tut sich was:

Die zuständige Staatsanwaltschaft unterstützt das ukrainische Auslieferungsgesuch und hat eine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben

Die Verteidigung des Archäologen erhebt gegen diese Verlängerung Einspruch und möchte gleichzeitig den Gerichtstermin verschieben. Das Verfahren wird aber wie geplant am 15. Jänner stattfinden.