Architekt

Liebe/-r Experte/-in,
ich beschreibe erstmal die Begebenheiten. Ich habe in meiner Garage im Haus ein Schiebetor, was sich nach innen seitwärts einfahren lässt. Zusätzlich habe ich innen eine Glasfront mit einer 2-flügigen Glastür die sich nach innen öffnen lässt. Diese Räume habe ich vorher als Gewerberäume genutzt und möchte diese nun wieder als Garage nutzen. Die Glasfront wollte ich nicht ausbauen, da sie eine gute zusätzliche Wärmedämmung für die Garagenräume sind (Fußbodenheizung vorhanden). Vor dem Garagentor ist ein 1,60 Meter breiter Fußweg.
Da die Glastüren nach innen zu öffnen sind und ich nach abstellen des PKW`s die Türen nicht mehr schliesen kann, wollte ich die Glasfront ausbauen und anders herum wieder einbauen.
Nun mein Problem!
Wenn ich nach dem Umbau die Glastüren öffne, um mein Auto heraus- oder hereinzufahren, würden die Türen ca. 40 cm aus meiner Hausfront auf den Fußweg schauen. Es wäre für diese kurze Zeit, nur noch ein Fufweg von ca. 1,20 m Breite vorhanden (Wenn ich mit dem Auto herausfahre, ist der Fußweg sowieso blockiert).
Ist es erlaubt, für die Zeit zum herausfahren, den Fußweg einzuschränken?
Wenn ich den Umbau vornehme, muss ich mir eine Genehmigung bei der Stadt einholen, da ich ja dann kurzfristig den Fußweg einschränke?
Wer kann mir dazu eine Auskunft geben, ohne das ich einen Gutachter oder sonstige Kosten habe?
Danke für die Antwort im voraus!

Mensch Mann, mach doch einfach. Wenn Du lang fragts, findet irgendein Behördenmesnsch doch was dagegen.

Hallo Udo,
ich habe Deine Begebenheit gelesen und kann wirklich ernsthaft nur vorschlagen einen Sachkundigen vor Ort einzuschalten
Gruß Lothar

Hallo Udo,
entschuldigen Sie, seltsame Frage. Einerseits haben Sie - offenbar ohne Probleme - eine Garage zu einem Gewerberaum umgenutzt (das berührt einiges, u.a. versicherungstechnische Fragen), und nun macht Ihnen ein Türumbau Kopfschmerzen (wie wäre es mit einer Pendeltür?).
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen: Stellen Sie genau diese Fragen der Firma, die die Tür umbauen wird (die muss das in jeder Hinsicht fachgerecht machen), sowie der Baubehörde und Ihrer Versicherung. All das löst (außer Telefongebühren und Zeitaufwand) nicht die geringsten Kosten aus.
Mit herzlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ing.

Re: Architekt www.apxi.us
Block Gängen und Wegen, vor allem städtische streng verboten.

Hallo Udo,
öffentlicher Raum ist öffentlicher Raum. Man kann ihn nicht verwenden auch wenn es nur kurze Zeit ist. Wenn ein böser Nachbar oder die Baupolizei dies sieht, muss es zurückgebaut werden. Theoretisch muß bei einer Änderung der Außenansicht auch eine Tektur sprich Planänderung eingereicht werden.
Ändere die Glasfront in eine Schiebetüre und dann ist das Problem gelöst (außer mit dem Geld).
Viele Grüße aus dem sonnigen Ungarn
vom Architekten (Rentner)

Hallo Udo,
ich würde maßstäbliche Skizzen anfertigen von dem
jetzigen Stand und der geplanten Version. Mit denen und
ein paar Fotos vom Bestand würde ich zum Bauordnungsamt
marschieren (gegoogelt)
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg
040 42840-0
und das dort vorlegen. Da kostet nichts und nach meiner
Erfahrung fühlen sich die Damen und Herren in der
Behörde gebauchpinselt und geben gern Auskunft.
Hoffe mal, die Auskunft hilft weiter
Gruß nach Hamburg Bertram

Hallo,

für dieses Prüblem konsultieren Sie am besten „kostenfrei“ die Bauaufsichtsbehörde/das Bauamt in Ihrer Stadt und fragen da einmal nach…
diese erteilen Ihnen sicher eine Auskunft.