Architekt als Bauleiter zum Festpreis: Aufstellung der Leistung einforderbar?

Guten Tag,

wir haben bei unserem Hausbau den Architekten auch als Bauleiter engagiert. Das Ganze wurde uns zum Festpreis angeboten. Jetzt haben wir das Gefühl, dass die Bauleitung bisher nichts getan hat; das Haus steht bereits.
Die Honorarforderung haben wir nun bekommen, sie enthält lediglich den Verweis auf den Vertrag, in dem der Festpreis vereinbart wurde.

Können wir darauf bestehen, dass der Architekt eine Aufstellung o.ä. vornimmt, die beinhaltet, welche Leistungen er ausgeführt hat?

Danke & Gruß
hawkeye2000

Dies können sie in der Regel verlangen, jedoch weiss ich nicht, welche Vereinbarung sie in ihren Verträgen abgeschlossen haben.

Mit freundlichen Grüssen

H.-P. Garding

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Danke für ihre schnelle Antwort.

Zum Vertrag (es gibt nur einen) kann ich sagen, dass es sich um eine kombinierte Beauftragung für Bauantrag und Bauleitung handelt, wobei es sich bei der Bauleitung nur um eine eingeschränkte „Objektüberwachung“ nach HOAI handelt. D.h., vertraglich ist Diverses ausgeschlossen worden, etwa Rechnungsprüfung, Bautagebuch, Kostenkontrolle.

Dies ist soweit auch in Ordnung, schließlich haben wir den Vertrag unterschrieben. Wir wissen bisher nur, dass das Architekturbüro die Baubeginnsanzeige an das Bauamt übermittelt und uns ein Bauschild ausgehändigt hat. Vorort war der Architekt selbst laut Büro einmal und einmal eine Assistentin.

Bauzeit ca. 2 Monate (Fertighaus) inkl. Erdarbeiten, Keller und Haus. Die Innenarbeiten sind noch im Gange.

Freundliche Grüße

Dies können sie in der Regel verlangen, jedoch weiss ich
nicht, welche Vereinbarung sie in ihren Verträgen
abgeschlossen haben.

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