Hallo,
es geht um Folgendes:
Bei meinen Eltern haben wir einen großen Garten. Wir wollten ausfindig machen ob auf diesem Grundstück gebaut werden darf. Hierzu haben wir durch einen bekannten einen Architekten geholt. Es gibt leider nur ein mündlicher AUftrag: er solle bitte bei Gemeinde anzufragen ob ein Bauen möglich ist. KLar und deutlich!
Ich habe natürlich auch gefragt was der ganze Spass kostet. Antwort hiess, max. 100€. Nach 2-3 Tagen kam er an mit 2D Zeichnungen von einem evtl. Haus auf dem GArten - natürlich ohne meinen Auftrag. Als ich ihn dann fragte was es koste und die Zeichnungen gar kein bestandteil des Aufrages war, sagte er, die sind in den 100€ drin es wäre kein Problem.
Aber jetzt kommt der Hammer, 1 Woche später bekam ich eine Rechnung in Höhe von 700! So , jetzt weigere ich mich zu zahlen.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es einen gerichtlichen Weg geben.
- Wie denken Sie, wird solch ein gerichtlicher Weg aussehen und ausgehen?
- soll ich die Rechnung lieber Zahlen
- Wie gross sind die Chancen?
- was würden Sie an meiner Stelle tun
Danke und Gruß
Arabam
Wegen 700 Euro lockt man keinen Anwalt hinter dem Ofen vor und den braucht man im Falle einer Klage. Bei dieser geringen Streitsumme kommt für den RA nichts rüber.Vor Gericht gibt es Kosten, Anwälte, Gutachter und Gerichtskosten, die den Streitwert mit Sicherheit übersteigen. Es riecht nach eibnem Vergleich vor Gericht, jeder trägt die eigenen Kosten usw. Ich würde versuchen, mich so auf irgendeinen Betrag zu einigen, so etwa halbe halbe oder ähnliches. (Meine Antwort ist nicht als Rechtsberatung anzusehen, da diese nur von einer juristischen Person geleistet werden darf.)
Die Sache kann so nicht stimmen.Beim Amt nachfragen kann jeder.100.- Euro,naja,also wenn man mit dem Intercity und Taxi fährt.Die Auskunft kostet nichts.Aber passen Sie verdammt auf,wer - wer - ist der Architekt,mit wem - wem - hat er gesprochen.Welche Papiere hat er dafür im Amt geholt und bezahlt,was - was - haben die zuständigen Personen untereinander gebraucht.Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen,wenn ein Vermesser Ihnen im Garten ein Kreuz macht und sagt,der halbe Garten gehört Ihrem Nachbarn – dann ist der Garten weg – Peng,einfach weg.Ich war am Verwaltungsgericht,hab verloren,ich war am Landgericht,hab verloren.Die Grenze wurde neu gezogen.Meine Grenzsteine liegen nun im Garten des Nachbarn,der Nachbar steht vor meinem Wohnzimmerfenster und sonnt sich in meinem Garten.Und den Käse hab ich noch bezahlt.Also wennSie klagen wollen,suchen sie einen verdammt guten Anwalt,der auch nicht im letzten Moment einknickt,wie es bei mir war.Und glauben Sie nie wieder,Sie sind im Recht.
Archtikten,Vermesser und Leute vom Amt …Sie sind der Dumme.und bedenken Sie,wenn Sie gegen den Architekten angehen,könnte es später auch noch zu Problemen kommen.Ich rate Ihnen,nehmen Sie einen anderen Architekten,holen Sie die Genehmigung ein,fangen an zu bauen,und wenn es drei Steien sind - dann machen Sie den Mund erst auf - sonstgeht der Schuss eventuell nach hinten los und das auf Dauer.Also gut aufpassen,was und wann sie etwas unternehmen.
Die Kostenfrage als solches,hierzu gibt es feste Preislisten,die man sogar im Internet nachlesen kann.
ich wünsche Ihnen viel Glück.
Hallo Arabam,
mit dem, was Sie schildern, kann ich leider kaum etwas anfangen.
Z.B.: Wie begründet Ihr Architekt denn seine Forderungen und besonders die Abweichung von seinem Kostenvoranschlag? Haben Sie Zeugen für die Auftragsverhandlung? Was haben Sie überhaupt beauftragt? Ich kann mir nämlich schwerlich vorstellen, dass Sie nur allgemein wissen wollten, ob überhaupt gebaut werden darf, das hätten Sie durch einen schlichten Anruf oder Besuch bei der Gemeinde selbst klären können, und zwar ganz gratis. Sie wollten sicher auch wissen, was und wie gebaut werden darf.
Beim einer Gerichtsverhandlung wird wahrscheinlich geklärt, welchen Aufwand der Architekt getrieben hat. Das sind u.U. mehrere Stunden.
Mein Vorschlag: Widersprechen Sie (schriftlich) der Rechnung und erwähnen Sie dabei, dass Sie auch auf Ihre Rückfragen hin nicht mit Mehrkosten rechnen mussten. Nun muss er seine Forderung schon begründen. Wenn Sie damit nicht weiter kommen, wenden Sie sich an die Architektenkammer Ihres Bundeslandes.
Wenn Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen, klären Sie bitte dieses Mal ausführlicher die wahrscheinlichen Kosten.
Mit herzlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur
Hallo zurück,
ich beantworte die 4. Frage.
Ich würde mir die Rechnung genau anschauen. Nach der HOAI ist eine Rechnung des Architekten detailliert und prüfbar aufzustellen. Also, was wurde beauftragt und was hat er danach geleistet. Welcher Kostenansatz (Kostenschätzung usw.) wurde genommen, auf welchen Auftrag beruft sich der Architekt.
Nach der Prüfung dieser Unterlagen würde ich weiter entscheiden…
Mit Freundlichem Gruß