Architekt ist insolvent -- wie vorgehen + welche Chancen hat man?

Hallo,

angenommen jemand beauftragt einen selbstständigen Architekten, um ein paar Aufgaben durchzuführen. Man vereinbart einen Honorarvertrag und bezahlt ihn schon komplett ( ich weiß … :frowning: )
Weiter angenommen: Mehrere Monate passiert keine Aktion/Tätigkeit des Architekten. Immer nur Vertrösten, dass die Arbeiten bald losgehen.
Inzwischen wird mehrfach gemahnt, die Sachen zu erledigen, da man sonst vom Kaufvertrag zurücktritt. Alle Fristen verstreichen. Nun tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück und fordert das Geld zurück. Nichts passiert. Nicht mal Meldungen, warum nichts passiert erhält man (nur auch Nachfrage). Auch eine anwaltliche Mahnung bewirkt nichts.
Das einzige: nach Ablauf der letzten Frist, schickt der Architekt ein Formular, das man doch bitte unterschrieben zurücksenden möge, damit der Architekt, „die ersten Tätigkeiten durchführen könne“. Wortlaut in dem Schreiben:
„[…] übersende ich Ihnen zur Prüfung […]. Bitte unterschreiben Sie alle Ausfertigungen und schicken mir 2 Exemplare in mein Büro […]“

Ferner angenommen, dieser Architekt hat sich schon vor Monaten insolvent gemeldet und der Insolvenzverwalter gibt an, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört. (Gemäß Veröffentlichung des Amtsgerichts hat man nur eine Frist von 1 Monat, um Forderungen anzumelden).
Der Anwalt rät, trotzdem die Frist schon lange abgelaufen ist, Forderungen beim Insolvenzverwalter zu stellen.

Fragen, die sich ergeben:

  • wie hoch mögen die Chancen hier sein, überhaupt eines Tages etwas Geld wiederzusehen?
  • hat man ein Druckmittel in der Hand, da der Architekt ja zwischendrin durch sein Formularschreiben Glauben gemacht hat, dass er in der Lage ist, tätig zu werden, obwohl schon längst insolvent (so weit ich weiß, greift hier nicht der Tatbestand der Insolvenzverschleppung, da es sich nicht um eine GmbH handelt)

Danke für Ideen und Anregungen

Hallo heinzi,

schade, dass du, offensichtlich in blindem Vertrauen etwas leichtsinnig vor Erbringung irgendeiner Leistung den kompletten Preis bezahlt hast.
Nach österreichischem Recht ist Fristversäumnis - jede Insolvenz wird hier öffentlich bekanntgegeben im Amtsblatt, bzw. Internet - ein Versäumnis des Auftraggebers. Meiner Meinung nach bestehen Chancen auf Geld für dich keine mehr. Der einzige, der noch Geld bekommen wird, ist dein Anwalt - und das von dir.

Eine sehr bittere Erfahrung für dich.

dafy

Ja, und ist man dem Rat denn auch gefolgt ?
Das Anmelden seiner Vorauszahlung des Honorars als Forderung kostet nichts.

Und ob die Forderung noch anerkannt wird ist eine andere Sache.

Falls ja, kann man immer hoffen, es gibt noch Geld. Es ist ja nicht ausgeschlossen, der Architekt hat selber noch Außenstände, die im Laufe des Verfahrens eingetrieben werden könnten.

Weitergehende Ansprüche an den Architekten gibt es nicht. Ab jetzt läuft alles über den Verwalter.

MfG
duck313

Danke an euch beide. Ich weiß, dass das dumm von mir war. Mal sehen, ob es wenigstens noch ein paar Euro gibt…