Liebe/-r Experte/-in,
es ist zwar etwas seltsam Architekten zu diesem Thema zu fragen, aber ich versuche es doch einmal so.
Mein 83 jähriger Vater hat vor Jahren einmal vergessen, eine Veränderung an seinem Haus ordentlich abnehmen und eintragen zu lassen. Daher wurde vor Kurzem ein neuer Architekt beauftragt, das nachträglich zu tun.
er schrieb eine Rechnung, von € 1190,-(nach HOAI), leierte meinem Vater bei einem Besuch unter 4 Augen aber schon einmal € 1500,-, aus dem Kreuz, die angeblich mündlich vereinbart waren. Den Rest (also die 1190,-)solle mein Vater aber bitte erst im Jannuar zahlen, wegen der Steuer.
Das kann doch nicht ok. sein, oder!?
Jetzt habe ich die Betreuung meines Vater übernommen und weiß nicht wer mir da helfen kann.
Haben Sie ggf. eine Meinung dazu oder einen Tipp, wo ich Hilfe finde?
Das wirft doch einen Schatten auf den Beruf!
Gruß
W.Camps
Hallo Herr Camps,
aufgrund Ihrer Beschreibung kann ich nicht antworten. Sie müßten schon eine genauere Beschreibung der vom Architekten geleisteten Arbeiten mir zukommen lassen, damit man aufgrund der HOAI dann ausrechnen könnte, was die Arbeit wert ist.
Falls Sie mir genauere Angaben zukommen lassen könnten, kann ich Ihnen auch genauer antworten.
Gruß juejh (RentnerArchitekt)
PS: falls Sie mich direkt kontaktieren wollen - meine alias-email [email protected]
Lieber Herr Camps,
die HOAI regelt genau, wie Architekten ihr Honorar abrechnen. Solche Abrechnungen müssen vom Bauherrn prüfbar sein, es muss also in einer Rechnung ersichtlich sein, wie der Architekt die Honorarforderung begründet. Da Sie sich hierzu nicht zweifelnd geäußert haben, ist der Anspruch selbst anscheinend gerechtfertigt.
Dass ein Honorar dann in Anzahlung und Endabrechnung aufgeteilt wurde, ist durchaus üblich. Selbst mündliche Vereinbarungen - wenn auch nicht besonders glücklich - sind rechtskräftig (zumal in Hamburg).
Die Endabrechnung erfolgt nach kompletter Fertigstellung der Architekten-Leistung. Die ist erst erledigt, wenn die (nachträgliche) Genehmigung der Baubehörde erfolgt ist.
Wenn der Architekt seine Endabrechnung in das nächste Jahr verlegen will, kann Ihnen das doch nur recht und billig sein, sie brauchen diese dann doch auch erst zu bezahlen. Ich verstehe daher Ihre Frage nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur
Guten Nachmittag,
finde ich nicht seltsam - die Frage. Doch aber das Verhalten des Kollegen. Der Architekt ist lt. HOAI verpflichtet eine erbrachte Leistung detailliert aufzuschlüsseln. Auch kann - nach Vereinbarung auf Nachweiß zu einem (vereinbarten) Stundensatz abgerechnet werden. Also Aufstellung verlangen und die prüfen (oder prüfen lassen). Der Wunsch ein Teil der Rechnung erst im neuen Jahr zu begleichen ist meines Wissens (aus steuerlichen Gründen) legal. Meine Empfehlung nichts zu bezahlen und detaillierte Rechnung anfordern. Das mit der „mündlichen“ Vereinbarungen ist mir suspekt. Bei Schwierigkeiten hilft die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes gern weiter. Viel Erfolg, Gruß B.Vogt