Hallo ihr Lieben,
angenommen, jemand erwirbt eine Dachgeschoss-Eigentumswohnung, die einige Jahre vor dem Kauf zur solchen ausgebaut wurde.
Der Käufer stellt nach einem Jahr fest, dass Brandschutz, Statik und Wohnungsnutzungsanzeige nicht korrekt abgeschlossen wurden.
Im Grunde dürfte der Käufer offiziell nicht in der Wohnung wohnen.
Der Käufer beauftragt den Architekten, der damals der Objektplaner des Ausbaus war, die Sachen zu vervollständigen.
Allerdings wird er monatelang nicht tätig. Schließlich mahnt der Wohnungseigentümer 2x und kündigt den Auftrag nach Verstreichen beider Mahnungsfristen
(per Fax + Einschreiben).
Hier geht es noch um im Voraus gezahltes Geld und ein eingeschalteter Anwalt drohte zusätzlich dem Architekten rechtliche Schritte an, wenn er nicht zahlt,
nachdem doch der Vertrag ordentlich mit Fristsetzung bei den vorherigen Mahnungen gekündigt wurde.
Keine Reaktion von Seiten des Architekten. Vermutlich ist er inzwischen außerdem insolvent. Eine Klage vor Gericht hätte vermutlich Erfolgschancen – man würde aber
wohl auf allen Kosten sitzen bleiben (wegen Insolvenz des Architekten). Daher werden keine weiteren Schritte unternommen.
So. Weiter angenommen, der Wohnungsbesitzer beauftragt einen völlig neuen Architekten, die Sachen endlich in Ordnung zu bringen.
Dieser möchte sich natürlich absichern, und sichergehen, dass der alte Architekt wirklich gekündigt wurde. Denn er befürchtet, dass der Insolvenzanwalt des alten Architekten
auf die Idee kommen könnte, einen Rechtsstreit zu beginnen, weil er ggf. Möglichkeiten sieht, Geldwert zu erstreiten, weil doch sein Mandant (der alte Architekt) noch
der eigentliche Objektplaner ist.
Wie kann also der Wohnungseigentümer sicherstellen, dass der Architekt als Objektplaner korrekt entlassen ist?
Reicht dafür die Kündigung für den oben erwähnten Auftrag, die Missstände zu beheben? Oder bleibt der Objektplaner-Vertrag für den früheren Wohnungsausbau trotzdem bestehen?
Danke im Voraus
Heinzi