Architekt, wann kommt ein Vertrag zustande?

Wer kann mir Auskunft über die Rechtslage geben?
Ein Architekt wird zu einem Bauvorhaben hinzugezogen. Es soll ein Anbau entstehen mit einer gewissen Preisvorstellung.
Der Architekt legt dar, welche Zuschüße es alles gibt (8 mal 5000 fürs Haus, 8 * 1500 fürs Kind und ein für ca. 15 Jahre zinsloses Darlehen über 30-40.000 DM.
Es wird ein Plan gezeichnet mit üppiger Ausstattung, der a. preislich den geplanten Rahmen sprengt und b. stellt sich heraus, das es für einen Anbau diese Zuschüße in dieser Art garnicht gibt.
Aus diesen Gründen ist das Projekt natürlich nicht durchführbar.
Der Architekt verlangt jetzt aber fast soviel Geld, wie er es anfangs für seine komplette Bearbeitung veranschlagt hatte.

Ist das rechtens?

Gruß

Edwin

kurze Antwort: Zum Anwalt gehen! Allg. kann ich Dir aber einen kleinen Hinweis geben. Kürzlich las ich ein Urteil (soweit ich mich erinnere ein BGH-Urteil), wonach ein Architekt verpflichtet ist, auf die finanziellen Vorstellungen der Auftraggeber einzugehen und auch bei Zuschüssen richtige Auskunft zu erteilen. Das Urteil ist neu und in den einschläg. Juristen-Urls. zu finden (ich habe es irgendwo in meinem Stapel Papier vergraben!)

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gute anlaufstelle sind die architektenkammern, die geben auch hier auskunft.