Architekt will keine Polnischen Arbeiter

Angenommen jemand hat einen Architekten für einen Hausbau beauftragt, nachdem dieser die Ausschreibungen fertig macht und die Angebote einholt, will der Bauherr legal polnische Arbeiter auf stundenbasis für einige Gewerke einsetzen.

Der Architekt ist damit nicht einverstanden, weil man dann angeblich keine Garantie für die Arbeiten hätte.

Darf der Architekt dies einfach ablehnen, obwohl die Bauüberwchung im Honorarvertrag enthalten ist.

Hallo,

wenn der Architekt mit der Bauüberwachung beauftragt und verantwortlich ist, obliegt ihm die Entscheidung, für welche Fremdarbeiter er hier haften soll oder muss.
Wer will bei fehlerhafter Arbeit die polnischen Arbeiter in Regress nehmen, der Bauherr?

Schönen Tag noch.

Guten Tag,

Die Arbeiter können genauso in Regress genommen werden wie jeder andere auch oder wie kommst du drauf, dass hier eine andere Regelung gelten soll? schließlich arbeiten diese nicht schwarz.

Ebenfalls schönen Tag!

Hallo Darius,

gibt es einen Generalunternehmer (GU) für die Gewährleistung aller Gewerke? Der Architekt? Oder werden die Gewerke alle einzeln vergeben und es gibt keinen GU? Grundsätzlich können auch EU Bürger an dem Bau eingesetzt werden. Auch diese können die Gewähr leisten.

Aber! Wo ist der Firmensitz? Wo ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten? Mängelbeseitigung? Zulassung für Elektrik und Sanitär? Einhaltung der DIN und der VOB. Ich kann den Architekt gut verstehen.

Ich habe dafür schon teuer bezahlt. In einer Nacht und Nebelaktion (Rohbau) war die Firma weg und viele Gewerke mussten nach gearbeitet werden, weil man die Statik nicht lesen und auch nicht verstehen konnte.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten