Hallo,
Hallo auch,
prinzipiell „darf“ man nach HOAI gar nichts verhandeln. Selbst der Spielraum des Mindest- („von“) Honorars zum Maximal- („bis“) Honorars ist „eigentlich“ nach einer Punktematrix (§11,2 HOAI) relativ genau zu definieren.
In der Praxis wird daher oft auf den „Mindestsatz“ der jeweils anzuwendenden Honorarzone (auch da wird oft über den gesetzlichen Rahmen hinaus interpretiert) heruntergehandelt. Pauschalhonorare, die die HOAI-Sätze unterschreiten, kommen angesichts der angespannten Marktlage häufig vor, widersprechen aber den Standesgesetzen - der Architekt riskiert also -wenn er angezeigt wird- den Ausschluss aus der Architektenkammer.
Frei vereinbart werden kann das (Architekten) Honorar erst bei Anrechenbaren Kosten von „über 25 564 594 Euro“ (krumme Zahl wg. DM/Euro - Umrechnung), da der Gesetzgeber dann beiden Parteien eine ausreichende Urteilsfähigkeit zubilligt … aber erstens darf das Honorar dann auch nicht wieder niedriger (als bei 25 Mio.) werden und zweitens bezweifle ich einfach mal, dass der Fall bei Dir zutrifft (Hoffe ich für die Rückzahlung Deines Baudarlehens zumindest
)
Was Du noch ansprichst ist die „vorhandene Bausubstanz“, die in die anrechenbaren Kosten einzubeziehen ist (§10,3a HOAI) und der Zuschlag für „Umbauten und Modernisierungen“ (§24 HOAI), der nach der HOAI 20-33% betragen kann. In der Praxis versucht der Bauherr oft, dass nur die eine oder die andere, nie aber BEIDE Honorarerhöhungen berücksichtigt werden, was m.E. akzeptabel wäre. Hier solltest Du das Honorarangebot entsprechend prüfen und mit dem Planer überlegen, welche Anforderungen die vorhandene Substanz denn für die Planung tatsächlich bedeutet (z.B. die angebaute Gartenhütte: eher Richtung 0%; die Altbausanierung eines denkmalgeschützten, mehrstöckigen Gebäudes mit Teilrückbau etc eher 33%)
Wie schon dargestellt, ist auch m.E. förderlicher, mit den Planern eine Erfolgsprämie für Einsparungen und Budgetunterschreitungen zu vereinbaren. Die absolute Summe, die Du sparst, ist Denk´ dabei aber daran, dass Du die entsprechende Kostenbasis von der Du hoch- / `runterrechnest, VORHER zu definieren, weil sonst die Kostenschätzung u.U. „hochgerechnet“ würde, um hinterher entsprechende „Einsparungen“ nachweisen zu können.
Durch Vorausdenken sparen kannst Du übrigens auch, wenn „besondere Leistungen“ in das zu erbringende Leistungsbild mit aufgenommen werden. Falls diese Leistungen (z.B. Aufmaß, Anfertigen von Bestandsplänen, Stellen des Bauleiters nach Landesbauordnung) nämlich hinterher nach Stundenaufwand abgerechnet werden, wird´s richtig teuer für den Bauherren - vor Vertragsunterschrift sind viele Planer allerdings (und das auch noch legal) dazu bereit, diese Leistungen in das Honorar der Grundleistungen mit aufzunehmen.
Letzten Endes sind jedoch gerade Architekt/in und Statiker/in die ‚Partner‘, denen Du sehr vertrauen können musst … such´ Dir also lieber die, die von mehreren Bauherren empfohlen werden (oder zu denen DU eine Vertrauensbasis aufbauen kannst) als die, die Dir Honorarzone III statt IV anbieten.
Gruß
Tim
mich würde interessieren, ob man mit Architekten, Statikern,
Bauleitern über ihre Honorarae verhandeln kann. Offiziell wird
doch nach der HOAI abgerechnet?
D.h. wenn es sich z.B. um eine interessante Bausumme handelt,
wie weit Zugeständnisse und welcher Art zu erreichen sind.
Meines Wissens gibt es doch den Spielraum wie weit
Erschwernisse berücksichtigt werden.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Grüsse
Emil